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Bedingungen Für Die Nutzung Der View Ladestation; Pflichten Der Nutzer Der Messwerte - Shell Recharge Business Pro View 2.3 Bedienungsanleitung

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Speichern Sie die von der Ladestation ausgelesenen signierten Datenpakete mit korrekter Paginierung auf
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einem dezidierten Speichergerät. Halten Sie die Datenpakete jederzeit für autorisierte Dritte bereit. Zur
Rechnungserstellung dürfen für nicht existente Daten keine Ersatzwerte angegeben werden.
Stellen Sie den Benutzern der Ladestation ein Bedienhandbuch in elektronischer Form zur Verfügung.
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Insbesondere müssen Sie die Benutzer über die Nutzungsbedingungen für die gemessenen Werte in der
Ladestation informieren.
Falls von den örtlichen Behörden verlangt, stellen Sie sämtliche gespeicherten Datenpakete des
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Abrechnungszeitraums auf dem dezidierten Speichergerät zur Verfügung. Die Paginierung der Messwerte
dient zur Sicherung der Vollständigkeit des Speicherinhalts, die Signatur der individuellen Werte und der
qualifizierte Zeitstempel garantieren die Authentizität und Integrität der gemessenen Werte.
4.3.3. Bedingungen für die Nutzung der View Ladestation
Die gemessenen Mengenwerte können im kommerziellen oder öffentlichen Verkehr genutzt werden. Im Falle von
Messungen im öffentlichen Interesse können diese Werte nur angegeben oder verwendet werden, wenn das
Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde und wenn die Werte aus der entsprechenden Messung
resultieren, es sei denn, §41 Absatz 2 der Verordnung besagt etwas anderes.
HINWEIS
Andere staatliche Bestimmungen, die ähnlichen Schutzzwecken dienen, behalten weiterhin ihre
Gültigkeit.
Benutzer der View Ladestation müssen:
so weit wie möglich sicherstellen, dass die Ladestation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und
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bestätigen, dass sie ihre Pflichten erfüllen,
sicherstellen, dass Rechnungen, insofern diese auf Messwerten basieren, von der ausstellenden Person
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zwecks Überprüfung der auf der Rechnung angegebenen Werte in einfacher Form für den Empfänger
bereitgestellt werden,
wo immer benötigt, die entsprechenden Werkzeuge für die vorstehenden Zwecke zur Verfügung stellen.
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4.3.4. Pflichten der Nutzer der Messwerte:
Kalibrierung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen:
Aus dem Vertrag zwischen dem eMSP und dem Eigentümer der View Ladestation muss klar hervorgehen,
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dass nur die Abgabe von Strom und nicht die Dauer des Ladevorgangs Gegenstand dieses Vertrags sind.
HINWEIS
Die Zeitstempel der gemessenen Werte stammt von einer Uhr in der Ladestation, die nicht in
Übereinstimmung mit den Mess- und Kalibrierungsgesetzen zertifiziert ist. Sie können daher nicht zur Tarifierung
der Messwerte herangezogen werden.
Der eMSP muss sicherstellen, dass der für die Elektromobilität benötigte Strom von einer Ladestation zur
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Verfügung gestellt wird, die die Überwachung des Ladevorgangs ermöglicht, falls kein entsprechender
örtlicher Hinweis auf der Ladestation angegeben ist. Mindestens am Anfang und am Ende einer Ladesitzung
müssen dem Kunden die Messwerte in zuverlässiger Form zur Verfügung gestellt werden.
Der eMSP muss dem Kunden die für die Rechnungslegung relevanten Datenpakete zum Zeitpunkt der
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Abrechnung zur Verfügung stellen, inklusive der Signatur als Datendatei, sodass der Kunde die Richtigkeit
der Daten anhand der Transparenz- und Display-Software überprüfen kann. Die Bereitstellung kann auch
über Kanäle erfolgen, die nicht gesetzlich geprüft wurden.
Der eMSP stellt dem Kunden die zu der Ladestation gehörige Transparenz- und Display-Software zur
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Verfügung, damit der Kunde die Authentizität der Datenpakete überprüfen kann.
Der eMSP muss verifizierbar nachweisen, welche Art von Identifikation zur Initialisierung des Ladevorgangs
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eines bestimmten gemessenen Werts verwendet wurde. In anderen Worten: er muss in der Lage sein zu
beweisen, dass er die persönlichen Identifikationsdaten für jede Transaktion und den in Rechnung gestellten
Betrag korrekt zugewiesen hat. Der eMSP muss seine Kunden über diese Pflicht in angemessener Weise
informieren.
Der eMSP darf nur Werte zu Rechnungslegungszwecken heranziehen, die im dezidierten Speicher in der
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Ladestation und/oder auf einem Speichermedium des Besitzers der Ladestation gespeichert sind. Ersatzwerte
dürfen nicht gebildet/für die Rechnungslegung verwendet werden.
Durch angemessene Abstimmung mit dem Besitzer der Ladestation stellt der eMSP sicher, dass die
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Datenpakete, die für Rechnungszwecke verwendet werden, für einen angemessenen Zeitraum gespeichert
werden, um die entsprechenden Geschäftsvorfälle abzuschließen.
Handbuch – Business Pro & Lite View 2.3 - 075SROWN01DE
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Diese Anleitung auch für:

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