und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen
für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als 100 cm² enthalten
und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die
der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
Konformität mit der RoHS-
Richtlinie
Das von Ihnen erworbene
Gerät stimmt mit der EU-RoHS-
Richtlinie (2011/65/EU) überein.
Es enthält keine in der Richtlinie
angegebenen gefährlichen und
verbotenen Substanzen.
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