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Transportinspektion; Lagerung - CGS TRE 016 Betriebsanleitung

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3.3 Transportinspektion

Wichtig:
Überprüfen Sie sofort nach dem Eintreffen die gesamte Lieferung auf Vollständigkeit und eventuelle
Transportschäden.
Bei Nichtbeachtung der folgenden Anweisungen für den Schadensfall kann die Leistungspfl icht des Ver-
sicherers entfallen.
Schon bei Verdacht eines Schadens: Quittieren Sie den Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auch Fracht-
dokument) mit Angabe des vermuteten Schadens.
Stellen Sie Ersatzansprüche gegen Dritte sicher:
Beförderer, Spediteuere, Lagerhalter:
- zu gemeinsamer Schadensbesichtigung auffordern
- um Bescheinigung des Schadens ersuchen
- schriftlich haftbar machen und den Schaden detailliert beschreiben,
und zwar:
- bei äußerlich erkennbaren Schäden vor Abnahme des Gutes
- bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung
Stellen Sie Reklamationsfristen fest und halten Sie diese ein!
Sorgen Sie für Minderung entstandener und Abwendung weiterer Schäden.
Ziehen Sie unverzüglich den in den Versicherungsunterlagen genannten Havariekommissar hinzu, der
den Schaden feststellt und Rat für die Sicherung der Ersatzansprüche gegenüber Dritten und für Maß-
nahmen der Schadensminderung erteilt.
Verändern Sie keinesfalls den Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Hava-
riekommissars, soweit dies nicht zur Minderung und Abwendung weiteren Schadens erforderlich ist.
Zeigen Sie den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich an und übermitteln zur Beschleunigung
der Schadensabwicklung alsbald vollständige Schadensunterlagen (spätestens jedoch rechtzeitig vor
Ablauf eventueller Ausschluss- und/oder Verjährungsfristen für Ersatzasprüche gegen Dritte).

3.4 Lagerung

Nach dem Abladen müssen die Packstücke bis zur Montage unter Beachtung der Versand-Markierungen
gelagert werden.
Verpackte Maschinenteile und Zubehör dürfen nicht ausgepackt werden.
Beachten Sie die für die Lagerung geltenden Vorschriften:
Trocken lagern. Maximale Luftfeuchtigkeit: 60 %.
Es ist dafür zu sorgen, dass die Packstücke nicht im Freien lagern.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass der Boden des Lagerraums während
der Lagerung trocken ist.
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Lagertemperatur 5°C bis 35°C.
Staubfrei lagern!
Mechanische Erschütterungen und Beschädigungen vermeiden.
Bei längerer Lagerung über ca. 3 Monate sind die Konservierungsmaßnahmen zu überprüfen.
Bei aggressiven Witterungsverhältnissen muss die Konservierung ggf. erneuert werden.
Produkt:
Typ:
Temperaturregler
TRE 016 - UNI 2000
Revision 1.2 – Stand August 2015
10/42

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Diese Anleitung auch für:

Uni 2000

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