3.3 Transportinspektion
Wichtig:
Überprüfen Sie sofort nach dem Eintreffen die gesamte Lieferung auf Vollständigkeit und eventuelle
Transportschäden.
Bei Nichtbeachtung der folgenden Anweisungen für den Schadensfall kann die Leistungspfl icht des Ver-
sicherers entfallen.
•
Schon bei Verdacht eines Schadens: Quittieren Sie den Empfang nur unter Vorbehalt (z.B. auch Fracht-
dokument) mit Angabe des vermuteten Schadens.
•
Stellen Sie Ersatzansprüche gegen Dritte sicher:
Beförderer, Spediteuere, Lagerhalter:
- zu gemeinsamer Schadensbesichtigung auffordern
- um Bescheinigung des Schadens ersuchen
- schriftlich haftbar machen und den Schaden detailliert beschreiben,
und zwar:
- bei äußerlich erkennbaren Schäden vor Abnahme des Gutes
- bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung
•
Stellen Sie Reklamationsfristen fest und halten Sie diese ein!
•
Sorgen Sie für Minderung entstandener und Abwendung weiterer Schäden.
•
Ziehen Sie unverzüglich den in den Versicherungsunterlagen genannten Havariekommissar hinzu, der
den Schaden feststellt und Rat für die Sicherung der Ersatzansprüche gegenüber Dritten und für Maß-
nahmen der Schadensminderung erteilt.
•
Verändern Sie keinesfalls den Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Hava-
riekommissars, soweit dies nicht zur Minderung und Abwendung weiteren Schadens erforderlich ist.
•
Zeigen Sie den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich an und übermitteln zur Beschleunigung
der Schadensabwicklung alsbald vollständige Schadensunterlagen (spätestens jedoch rechtzeitig vor
Ablauf eventueller Ausschluss- und/oder Verjährungsfristen für Ersatzasprüche gegen Dritte).
3.4 Lagerung
Nach dem Abladen müssen die Packstücke bis zur Montage unter Beachtung der Versand-Markierungen
gelagert werden.
Verpackte Maschinenteile und Zubehör dürfen nicht ausgepackt werden.
Beachten Sie die für die Lagerung geltenden Vorschriften:
•
Trocken lagern. Maximale Luftfeuchtigkeit: 60 %.
Es ist dafür zu sorgen, dass die Packstücke nicht im Freien lagern.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass der Boden des Lagerraums während
der Lagerung trocken ist.
•
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Lagertemperatur 5°C bis 35°C.
•
Staubfrei lagern!
•
Mechanische Erschütterungen und Beschädigungen vermeiden.
•
Bei längerer Lagerung über ca. 3 Monate sind die Konservierungsmaßnahmen zu überprüfen.
Bei aggressiven Witterungsverhältnissen muss die Konservierung ggf. erneuert werden.
Produkt:
Typ:
Temperaturregler
TRE 016 - UNI 2000
Revision 1.2 – Stand August 2015
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