20. Entsorgte Geräte enthalten entflammbares Kältemittel
DE
Siehe nationale Vorschriften
21. Lagerung von Ausrüstung/Geräten
Geräte sind gemäß den Anweisungen des Herstellers zu lagern.
22. Lagerung von verpackten (unverkauften) Geräten
Die Verpackung für die Lagerung sollte so beschaffen sein, dass mechanische
Beschädigungen an den Geräten im Inneren nicht zu einem Leck im Kältemittelsystem
führen.
Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen gelagert werden dürfen, richtet sich nach
den örtlichen Vorschriften.
23. Kennzeichnung von Geräten mit Schildern
Siehe lokale Vorschriften
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