mäße Verwendung" konzipiert. Bei nicht bestimmungsge-
mäßer Verwendung können Gefahren für Leib und Leben
des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Geräts und anderer Sachwerte entstehen. Unfälle oder
Beinaheunfälle beim Gebrauch des Geräts, die zu Verlet-
zungen von Personen und/oder Schäden in der Arbeitsum-
gebung führten oder geführt hätten, müssen dem Hersteller
direkt und unverzüglich gemeldet werden.
Alle in der Bedienungsanleitung und am Gerät aufgeführten
Sicherheitshinweise sind zu beachten. Ergänzend zu die-
sen Sicherheitshinweisen hat der Betreiber dafür zu sorgen,
dass alle im jeweiligen Einsatzland geltenden nationalen
und internationalen Regelwerke sowie weitere verbindliche
Regelungen zur betrieblichen Sicherheit, Unfallverhütung
und zum Umweltschutz eingehalten werden. Alle Arbeiten
am Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt
werden.
2.3
Allgemeine Betreiberpfl ichten
Der Betreiber ist verpfl ichtet, das Gerät nur in einwand-
freiem und betriebssicherem Zustand einzusetzen. Er
muss dafür sorgen, dass neben den Sicherheitshinwei-
sen in der Bedienungsanleitung die allgemeingültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, die Vor-
gaben der DIN VDE 0100 sowie die Bestimmungen zum
Umweltschutz des jeweiligen Einsatzlandes beachtet
und eingehalten werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten
mit dem Gerät nur von geschultem, sicherheitstechnisch
unterwiesenem und autorisierten Personal durchgeführt
werden.
Letztlich verantwortlich für den unfallfreien Betrieb ist
der Betreiber des Geräts oder das von ihm autorisierte
Personal.
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2.4
Anforderungen an das Personal
Jede Person, die beauftragt ist, mit dem Gerät zu arbei-
ten, muss die komplette Bedienungsanleitung gelesen
und verstanden haben, bevor sie die entsprechenden
Arbeiten ausführt. Dies gilt auch, wenn die betreffende
Person mit einem solchen Gerät bereits gearbeitet hat
oder dafür geschult wurde.
Alle Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von geschultem,
sicherheitstechnisch unterwiesenem und autorisierten
Personal ausgeführt werden. Vor Beginn aller Tätigkei-
ten muss das Personal mit den Gefahren beim Umgang
mit dem Gerät vertraut gemacht worden sein.
Alle Personen dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer
Qualifi kation durchführen. Die Verantwortungsbereiche
des jeweiligen Personals sind klar festzulegen.
Jegliches Personal, welches beauftragt wurde, mit dem
Gerät zu arbeiten, darf keine körperlichen Einschränkun-
gen besitzen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen
zeitweilig oder dauerhaft einschränken (z.B. durch
Übermüdung).
Der Umgang mit dem Gerät sowie alle Montage-, De-
montage- und Reinigungsarbeiten durch Minderjährige
oder Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medika-
menteneinfl uss stehen, ist nicht gestattet.
2.5
Sicherheitshinweise zum technischen
Zustand
Der Betreiber ist verpfl ichtet, das Gerät nur in einwand-
freien und betriebssicheren Zustand zu betreiben. Der
technische Zustand muss jederzeit den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen.
Werden Gefahren für Personen oder Änderungen im
Betriebsverhalten erkannt, muss das Gerät sofort außer
Betrieb genommen und dem Betreiber der Anlage ge-
meldet werden.
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