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Sicherheitsanforderungen - ELSA X2 Benutzerhandbuch

Aliant ultralight battery
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Aliant, sicher und zuverlässig...
Aliant-Batterien werden mit innovativem Material von höchster Qualität hergestellt. Die verwendeten Zellen
(Lithium-Eisen-Phosphat) sind sicherer und unterliegen einer exzellenten Qualitätskontrolle - von der Prüfung der
einzelnen Zellen bis zum Ende des Herstellungsprozesses.
Aliant, ökoligisch und umweltfreundlich...
Aliant-Batterien sind RoHS-konform, da sie keine umweltschädlichen Stoffe enthalten. Auf das Fehlen von
Schwermetallen wie Blei und/oder Säuren, die typisch für herkömmliche Batterien sind, sind wir stolz und werten
dies als Zeichen von Respekt für den Umweltschutz. Tatsächlich sind die Umwelteinflüsse dieser Batterien begrenzt,
sogar die Batteriehülle ist aus recyclefähigem Plastik. Denken auch Sie beim Kauf Ihrer nächsten Batterie an die
Umwelt!

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

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In den UN- und DOT-Vorschriften (United Nations / U.S. Department of Transportation) werden die Test-
Anforderungen für Beförderung und Verpackung von Batterien und Akkus definiert. Lithium-Zellen und Batterien
müssen den Anforderungen gem. "UN Handbuch und Anforderungen für Tests" (UN / DOT Transportation Testing)
Unterpunkt 38.3 genügen.
Eines der größten Risiken beim Transport von Batterien und batteriebetriebenen Geräten ist der Kurzschluss der
Batterie, wenn diese z.B. mit den Polen anderer Batterien, Metallobjekten oder leitenden Oberflächen in
Berührung kommt. Aus diesem Gund unterliegt der Batterietransport strengen Sicherheitsvorschriften, die
international gültig sind.
Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 100 Wh werden gem. den Beförderungsrichtlinien für Gefahrgut auf der
Straße (ADR) bzw. in der Luft (IATA & ICAO) als KLASSE 9 eingeordnet (VERSCHIEDENE GEFAHRGÜTER). Die
Gefahrgut-Richtlinien gelten darüber hinaus nicht nur für den Transport vom Hersteller zum Händler, sondern für
alle Transportarten, wie beispielsweise auch die Rückgabe einer defekten Batterie vom Kunden an den Händler
oder vom Händler an den Hersteller. Lithium-Batterien mit weniger als 100 Wh gelten hingegen nicht als Gefahrgut.
Es kann vorkommen, dass ein Hersteller eine defekte Batterie zu Analysezwecken zurückfordert, wenn dies aber
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, ist die Beförderung gem. nachfolgender Sondervorschrift nicht
erlaubt: "Die Luftbeförderung von Lithium-Batterien ist aus Sicherheitsgründen verboten, wenn diese vom
Hersteller als defekt bezeichnet werden, Beschädigungen aufweisen oder ein ein potenzielles Risiko von Hitze- und
Feuerentwicklung oder Kurzschluss besteht."
Für den Versand von Gütern der KLASSE 9 ist es erforderlich, daß eine Batterie zum einen gem. Test-Handbuch
geprüft wird und außerdem die Sondervorschriften unter A, Teil III, Unterpunkt 38.3.1 bezüglich Handhabung,
Verpackung, Etikettierung und Versand erfüllt. Aliant-Batterien sind gem. Studien über den Transport von
gebrauchten Lithium-Zellen zum Transport zugelassen.
Die Richtlinien für Luft- und Straßenbeförderung von Lithium-Batterien sind sich sehr ähnlich, und die Vorschriften
hinsichtlich Begrenzung der Wh, Etikettierung und erforderlicher Dokumentation gelten für den Gütertransport per
LKW wie per Flugzeug gleichermaßen.
Die vorgenannte Richtlinie bezieht sich dabei sowohl auf einzelne Batterien als auch auf Batterien, die in Geräten
eingebaut sind.
1) Versand von Einzelbatterien
Pg. 16
ALIANT ULTRALIGHT BATTERY ist ein Produkt von ELSA Solutions srl
121217 ALIANT PRACTICAL GUIDE
DE_REVA.DOC

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