Installations- und Betriebshandbuch
Lagerung der Einheit, sonstige Transportempfehlungen
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Beachten Sie die an der Anlage befestigten Verpackungsschilder. Die Anlage in der Verpackung
darf nicht gekippt oder in andere als gelieferte und vom Hersteller empfohlene
Transportpositionen gestellt werden. Auf der Verpackung befindet sich auch die
Produktionsnummer und der Typ der Einheit zur einfachen Orientierung hinsichtlich des Typs
der Einheit.
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Zur weiteren Handhabung ist die Anlage wieder ausschließlich in der Originalverpackung zu
befördern. Die Verpackung wird langfristig geprüft, und eine andere Verpackungsart kann zur
Beschädigung der Einheit führen.
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Zum Transport und Handhabung sind ausschließlich die Mittel mit überprüfter und
ausreichender Tragfähigkeit einzusetzen, die Handhabung von den Transportmitteln kann nur von Personen mit
entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
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Zulässige Lagerungsbedingungen: -10°C ÷ 50°C, Feuchtigkeit 50-85% ohne Kondensation.
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Bis zur Endmontage sollte die Originalpackung nicht entfernt werden (dadurch beugen Sie die Beschädigung der Anlage vor).
Zur sicheren Handhabung werden min. 2 Personen empfohlen.
3.
Sicherheitsmaßnahmen
Die Einheit ist nach den Vorschriften der Regierungsverordnungen und den von dem Hersteller in der Konformitätserklärung
angeführten tschechischen Normen, die mit den EU-Richtlinien harmonisiert sind, hergestellt.
Das oben angeführte Produkt ist im Einklang mit folgenden Normen:
ČSN EN 60335-1 ed.3
ČSN EN IEC 61000-6-2 ed. 4
Das oben angeführte Produkt ist im Einklang mit folgenden Richtlinien:
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Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2009/125/EG über Festlegung des Rahmens zur Bestimmung der
Anforderungen an Ökodesign der mit dem Stromverbrauch zusammenhängenden Produkte.
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Regierungsverordnung Nr. 118/2016 GBl. (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2014/35/EU) über
Konformitätsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bei deren
Bereitstellung auf dem Markt.
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Regierungsverordnung Nr. 117/2016 GBl. (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2014/30/EU) über
elektromagnetische Kompatibilität.
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Regierungsverordnung Nr. 481/2012 GBl. (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2014/35/EU, Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2011/65/EU).
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Regierungsverordnung über Verwendungseinschränkung bestimmter Gefahrstoffe in elektrischen und elektromagnetischen
Anlagen.
Die allgemein gültigen Bestimmungen des jeweiligen Landes und sonstige mitgeltende Vorschriften sind zu berücksichtigen. Bei
jeder Wartungstätigkeit ist die Einheit vom Stromnetz zu trennen. Der Anschluss und die Erdung der Anlage oder deren Teile muss
der Gesetzgebung des jeweiligen Landes entsprechen. Sämtliche Elektro-Wartungsarbeiten dürfen nur von einer Fachkraft mit
entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Halten Sie gültige Vorschriften insbesondere aus den folgenden Bereichen ein:
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Sicherheit der elektrischen und Wärmeverbrauchsgeräte,
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zentrale Wärmeleitungen,
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Brandschutz,
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Um die Dichtheit stationärer Kühlungs- und Klimaanlagen, sowie der Wärmepumpen zu gewährleisten, sind bestimmte
fluorierte Treibhausgase enthalten.
Beachten Sie die Normen und die für das jeweilige Land gültigen Regeln – insbesondere Brandschutz der Geräte und
Wärmequellen, sowie die brandtechnischen Eigenschaften der Stoffe – die Brennbarkeitsstufen. Die Einheit ist im Abstand von
150 mm von den brennbaren Stoffen der Klasse B, C1, C2 und von den leicht entzündlichen Stoffen C3 400 mm und 1000 mm in
der Strahlungsrichtung zu stellen - (Luftaustritt aus der Einheit).
4
ČSN EN 60335-2-30 ed. 3
ČSN EN 61000-6-3 ed. 2
Technische Änderungen vorbehalten