9. Garantiebedingungen
Wir, die WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co. KG,
gewähren Endkunden, die Verbraucher sind, für
alle in Deutschland und Österreich gekauften
aponorm
Basis Control PLUS Blutdruckmessge-
®
räte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
freiwillig eine 5-Jahres-Garantie:
Gegenstand und Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für alle aponorm
Basis Control
®
PLUS Blutdruckmessgeräte, die in Deutschland und
Österreich erworben wurden. WEPA Apothekenbe-
darf GmbH & Co. KG garantiert dem Erwerber, dass
sein Produkt frei von Material- und Verarbeitungs-
fehlern ist. Tritt trotz sachgemäßer Behandlung
des Produktes innerhalb der Garantiefrist von fünf
Jahren ein Mangel auf, repariert WEPA Apothe-
kenbedarf GmbH & Co. KG das Produkt kostenlos
oder ersetzt dieses nach eigenem Ermessen
vollständig (mit Ausnahme der Transportkosten zur
Einsendung des Geräts).
Ausschluss der Garantieleistung
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht bei
Schäden, die auf Eigenverschulden des Erwerbers
oder Dritter beruhen, wie z. B. Sturz oder unsachge-
mäße Handhabung. Gleiches gilt für Schäden, die
auf ausgelaufene Batterien oder Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung zurückzuführen sind.
Eine Garantieleistung durch WEPA Apothekenbe-
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darf GmbH & Co. KG ist ebenfalls ausgeschlossen,
wenn ein Mangel/Schaden auf eine unsachgemä-
ße Reparatur oder sonstige Eingriffe durch Dritte
zurückzuführen ist.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß-
teile, Zubehör (z. B. Kabel etc.), Batterien und die
dem Produkt beigefügte Manschette.
Auf die Manschette gewähren wir eine Funktions-
garantie (Dichtigkeit der Blase) von 2 Jahren.
Garantiefrist
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren
ab Kaufdatum (Garantiefrist). Maßgeblich ist
das Datum des Kaufbelegs oder der vom Händler
ausgefüllten Garantiekarte. Die Garantiefrist
verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von
Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbeson-
dere nicht bei Instandsetzung oder Austausch des
Produktes. Die Garantie beginnt in diesen Fällen
auch nicht neu zu laufen.
Geltendmachung von Garantieansprüchen
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Erwerber
durch Vorlage des mangelhaften Produktes und
des Kaufbelegs bzw. der vom Händler ausgefüllten
Garantiekarte innerhalb der Garantiefrist direkt
gegenüber WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co.
KG oder dem Händler, bei dem der Kauf erfolgt ist,
geltend machen.
Liegt ein Garantiefall vor, repariert WEPA Apotheken-
bedarf GmbH & Co. KG das Produkt kostenlos oder
ersetzt dieses nach eigenem Ermessen vollständig
(mit Ausnahme der Transportkosten zur Einsendung
des Geräts).
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt,
kann das Produkt auf Kosten des Erwerbers durch
WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co. KG repariert
werden.
WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co. KG teilt
dem Erwerber in diesem Fall vor Durchführung der
Reparatur per Kostenvoranschlag die voraussichtlich
entstehenden Kosten mit. Es steht dem Erwerber im
Anschluss frei, die Reparatur des Produktes kosten-
pflichtig in Auftrag zu geben oder um Rücksendung
des nicht reparierten Produktes zu bitten. WEPA
übernimmt hierbei keine Transportkosten.
Weitere Rechte des Erwerbers
Die Garantie gewährt WEPA Apothekenbedarf GmbH
& Co. KG unter den genannten Bedingungen. Darüber
hinaus können dem Erwerber weitere gesetzliche
Rechte zustehen. Die vertraglichen und gesetzlichen
Rechte des Erwerbers, insbesondere die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer
des Produktes, lässt die Garantie unberührt.
Die Garantie unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
10. Meldung von schwerwiegenden
Vorkommnissen
Sollten bei der Anwendung des Produktes
schwerwiegende Vorfälle auftreten, wie z.B. eine
Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder
besondere Vorkommnisse, melden Sie dies bitte
an WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co. KG oder an
den Hersteller Microlife AG (Kontakt siehe Angabe
auf der Rückseite der Gebrauchsanweisung).
Ebenfalls können Sie den Vorfall der zuständigen
Behörde des Mitgliedsstaats melden. In der Bun-
desrepublik Deutschland ist das:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk-
te, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-
Allee 3, 53175 Bonn, Deutschland, www.bfarm.de.
Vorkommnisse sind schwerwiegend, wenn
sie direkt oder indirekt
a) den Tod einer Person,
b) eine vorübergehend oder dauerhaft schwerwie-
gende Verschlechterung des Gesundheitszu-
stands einer Person oder
c) eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche
Gesundheit zur Folge hatte, hätte haben können
oder haben könnte.
Bei sonstigen Fragen zum Produkt oder für technische
Unterstützung wenden Sie sich bitte über das Kontakt-
formular der Produktwebsite www.aponorm.de an
den aponorm
®
Kundenservice.
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