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Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich DFG 430s Betriebsanleitung

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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte
Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür
vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen
ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und
Material zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden
Lichtverhältnissen ist eine Zusatzausstattung erforderlich.
GEFAHR!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person erforderlich.
Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- oder Entladevorgangs die
Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
HINWEIS
Lasten
dürfen
Sicherheitseinrichtungen und nicht vor Betriebseinrichtungen, die jederzeit
zugänglich sein müssen, abgestellt werden.
Verhalten beim Fahren
Der Bediener muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Langsam fahren muss der Bediener z.B. in Kurven, an und in engen Durchgängen,
beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Der Bediener muss
stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das
Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im
Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen
Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und
Bedienbereich ist verboten.
Die
Benutzung
Freisprecheinrichtung während der Bedienung des Flurförderzeugs ist verboten.
Verhalten in Gefahrensituationen
Droht das Flurförderzeug zu kippen, keinesfalls den Rückhaltegurt lösen. Der
Bediener darf nicht vom Flurförderzeug abspringen. Der Bediener muss den
Oberkörper über das Lenkrad beugen und mit beiden Händen festhalten. Körper
gegen die Fallrichtung neigen.
Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem
nicht
auf
Verkehrs-
eines
Mobiltelefons
und
Fluchtwegen,
oder
eines
Sprechfunkgerätes
nicht
vor
ohne
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Diese Anleitung auch für:

Dfg 435sTfg 435sDfg 425sTfg 425sTfg 430s

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