1.13 Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, welche Batterien oder Produkte
mit eingebauten Batterien verwenden und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern (Endnutzer).
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung ge-
währleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammel-
stelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien
zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Verpflichtung der
Rücknahme lediglich auf die Art der Altbatterien beschränkt, die wir als Neubatterien
in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art
können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt
an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
PAJ UG (haftungsbeschränkt)
Hohe Straße 61
51570 Windeck
Deutschland
E-Mail: info@paj-gps.de
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet
(siehe Abbildung). Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masse-
prozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol
zusätzlich die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes. Die Abkürzung „Cd" bedeutet Cadmium, „Pb" steht
für Blei und mit „Hg" ist Quecksilber abgekürzt.
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1.14 Entsorgung von Elektrogeräten
Das Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von An-
forderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die Wichtigsten
sind hier zusammengestellt:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte be-
zeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-
gerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederver-
wendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammel-
stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern
oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbeson-
dere für Geräte der Informations-und Telekommunikationstechnik wie Computer
und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro-und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol
einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Ge-
rät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
zu erfassen ist.
6. Hersteller-Registrierungsnummer
Als Hersteller, im Sinne des ElektroG, sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-
Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrie-
rungsnummer registriert: DE33887550
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