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Garantiebedingungen - Defro Firewood Plus Bedienungsanleitung

Zentralheizungskessel
Inhaltsverzeichnis

17. GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Mit der Garantieerklärung erteilt der Garantiegeber –
der Hersteller - DEFRO R. Dziubeła Sp. k. mit Sitz in
Ruda Strawczyńska 103 A, 26-067 Strawczyn, Polen, die
Garantie auf die verkauften Waren zu den
nachstehenden Bedingungen.
2. Die Garantie gilt für den handbeschickten
Festbrennstoffkessel FIREWOOD PLUS unter der
Bedingung, dass die Ware durch den Käufer vollständig
bezahlt wurde. Aufgrund von entsprechenden, geprüften
und einheitlichen Verkaufsstandards umfasst diese
Garantie ausschließlich die in autorisierten
Verkaufspunkten des Garantiegebers oder bei
autorisierten Vertriebspartnern gekaufte Waren. Die Liste
der autorisierten Verkaufspunkte und Vertriebspartner –
siehe www.defro.pl.
3. Mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises und der
Warenausgabe an den Käufer wird auch ein
Garantieschein ausgestellt. Wenn der Garantieschein
nicht ausgehändigt wird, hat der Käufer unverzüglich den
Verkäufer zur Ausstellung dieses Dokuments
aufzufordern, wobei durch das Fehlen des
Garantiescheins die hiermit erklärte Garantiegültigkeit
und Garantiefrist unberührt bleiben, obwohl dadurch die
ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der
Garantiepflichten durch den Garantiegeber beeinflusst
werden können.
4. Damit der Garantiegeber richtig handeln kann, hat der
Käufer unverzüglich nach der Warenausgabe eine Kopie
des korrekt ausgefüllten Garantiescheins an die Adresse
des Garantiegebers (Ruda Strawczyńska 103a, 26-067
Strawczyn) zurückzusenden. Im korrekt ausgefüllten
Garantieschein müssen das Datum, der Firmenstempel
und die Unterschriften an den dafür gekennzeichneten
Stellen vorhanden sein.
5. Mit dem Garantieschein und den
Garantiebedingungen wird dem Käufer auch die
Bedienungsanleitung übergeben, in der die Vorgaben zur
Montage, zum Schornstein, zu den Brennstoffen und der
Bedienung erläutert sind.
6. Der Garantiegeber gewährleistet ordnungsgemäße
Funktion der Ware, wenn alle in der Montage- und
Bedienungsanleitung aufgeführten Bedingungen
eingehalten werden. Die Garantie gilt für die
bestimmungsgemäße Warenverwendung nach den
Bestimmungen der Montage- und Bedienungsanleitung.
Der Garantiegeber haftet nicht für Folgen vom normalen
Verschleiß, der aus der Benutzung der Ware resultiert.
7. Die Garantiefrist beginnt mit der Warenausgabe an
den Käufer und beträgt:
a) 2 Jahre für den ordnungsgemäßen Betrieb
b) 3 Jahre auf den Kesselkörper
b) 2 Jahre auf die Steuerung, das optionale
Saugzuggebläse, das analoge Thermometer,
c) 1 Jahr auf den Verbrennungsrost, den Stahleinsatz,
die Stahldüse und die Brennraumkeramik, Dichtungen
und Dichtschnürre,
d) die Garantie gilt nicht für Verschleißteile, zu den die
Schauglas, Scharniere, Verschlussmechanismen
(Türgriffe etc.), Verschraubungen, Temperaturfühler
gelten.
8. Während der Garantiedauer stellt der Garantiegeber
unentgeltlich die Mittel zur Beseitigung der
Produktmängel in folgenden Fristen sicher:
a) 14 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich nicht um Konstruktionselemente handelt,
b) 30 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich um Konstruktionselemente handelt, unter Vorbehalt
der Punkte 3 und 4 der Garantiebedingungen.
Die Störungen und Ansprüche sind in erster Linie an den
Lieferanten (Verkaufspartner des Herstellers) zu richten.
Der Hersteller liefert nach ihrer Wahl die nötigen
Ersatzteile und stellt die nötigen Mitteln zur Verfügung
zur Mangelbeseitigung durch den Lieferanten.
9. Wird ein Element in der Garantiefrist ersetzt oder
repariert, verlängert sich die Garantie für das betroffene
Element nicht.
10. Die Reklamationsmeldung hat unverzüglich
spätestens 14 Tage nach der Feststellung der Mängel
durch den Käufer zu erfolgen.
11. Die Reklamation muss vom Vertragspartner des
Garantiegebers (Vertriebspartner, Vertriebspunkte) durch
die Zusendung des vollständig ausgefüllten,
gestempelten und unterschrieben Formulars aus dieser
Anleitung gemeldet werden. Die Adresse für die
Reklamationsmeldungen: R. Dziubeła Sp. k., Ruda
Strawczyńska 103a, PL - 26-067 Strawczyn.
12. Im Falle einer Beanstandung der Verbrennung,
Teerbildung, Rauch-belästigung ist der Reklamation
zwingend eine Kopie des Schornsteinfegerprotokolls
über die Erfüllung aller in der Betriebsanleitung
bestimmten Bedingungen für den Schornsteinanschluss,
die Schornsteinauslegung und Verbrennungs-luftzufuhr
beizulegen.
13. Falls die beanstandeten Mängel nicht beseitigt
werden können und die Ware nach drei erfolglosen
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S e i t e
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