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Inhalt Der Kommerziellen Garantie Für Ihr Elektrofahrrad - Decathlon E-Expl700S Gebrauchsanweisung

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INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE FÜR IHR ELEKTROFAHRRAD
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, da diese als Kaufbeleg dient.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre auf Teile mit normalem Verschleiß.
Die Garantie schließt Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung, Unfälle, fehlerhafte Wartung oder kommerziellen Gebrauch
des Fahrrads aus. Dieses Fahrrad ist nur für den persönlichen und nicht für den professionellen Gebrauch bestimmt.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen verursacht wurden, die von Personen durchgeführt wurden, die nicht von Décathlon autorisiert sind.
Alle elektronischen Komponenten sind dauerhaft versiegelt. Das Öffnen einer dieser Komponenten (Batterie, Batteriehülle, Regler, Bildschirm, Motor) kann zu Verletzungen
von Personen oder zur Beschädigung des Systems führen. Das Öffnen oder Verändern einer Komponente des Systems führt zum Erlöschen der Garantie für das Fahrrad.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf gesprungene oder zerbrochene Bildschirme mit sichtbaren Stoßspuren.
MEHR ÜBER DIE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR B'twin-Fahrräder, die ab dem 1. Juni 2013 gekauft wurden.
Unsere Fahrräder B'twin sollen ihren Benutzern volle Zufriedenheit bieten. Darum setzt sich B'twin für die Qualität und Langlebigkeit seiner Fahrräder ein. In diesem
Zusammenhang bietet B'twin seinen Kunden eine lebenslange Garantie, die sich ausschließlich auf die folgenden kohlenstofffreien Teile erstreckt: Rahmen, starre Gabeln
(nicht gefederte Gabeln), Lenkstangen und Vorbauten, die in Fahrräder der Marke B'twin eingebaut sind. Diese Garantie beginnt mit dem Datum des Kaufs eines Fahrrads
der Marke B'twin.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Käufer, damit die lebenslange Garantie gültig ist, Folgendes unternehmen muss:
• entweder eine DECATHLON-Kundenkarte besitzen und ihren Einkauf an der Kasse darauf eintragen,
• der innerhalb eines Monats nach dem Kauf den online unter support.decathlon.fr/languages verfügbaren Garantieschein ausfüllen. Bei der Anmeldung muss der
Käufer die folgenden Informationen angeben: Name, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse sowie die Trackingnummer des Fahrrads.
Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich B'twin, den Rahmen, die Hartgabel, die Lenkstange und den Vorbau durch ein gleichwertiges Teil zu ersetzen oder innerhalb
eines angemessenen Zeitraums nach Überprüfung in einer DECATHLON-Werkstatt zu reparieren. Es ist vorgesehen, dass der Kunde die Transport- und Fahrtkosten trägt.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt jedoch nicht im Falle einer mangelhaften Wartung oder eines Missbrauchs von B'twin-Fahrrads, wie in der Bedienungsanleitung definiert.
Um die Garantie für eines der oben genannten Teile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich die Reparaturwerkstatt eines DECATHLON-Geschäfts besuchen
und entweder Ihre DECATHLON-Kundenkarte oder Ihren Garantieschein mitbringen.
B'twin behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen der lebenslangen Garantie erfüllt sind, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu
überprüfen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die lebenslange Garantie nicht die Anwendung der gesetzlichen Garantie(n) ausschließt, die im Verbrauchergesetzbuch und
im Zivilgesetzbuch vorgesehen sind, d.h.:
• Artikel L. 211-4 des Verbrauchergesetzbuchs: „Der Verkäufer muss die Ware vetragskonform liefern und die Verantwortung für jede zum Zeitpunkt der Lieferung
bestehende Vertragswidrigkeit übernehmen. Der Verkäufer haftet auch für Konformitätsmängel, die durch die Verpackung, die Montageanleitung oder die
Installation verursacht wurden, wenn er nach dem Vertrag für diese verantwortlich war oder sie unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde."
• Artikel L. 211-5 des Verbrauchergesetzbuchs: „Um vertragskonform zu sein, müssen die Waren: für die Verwendung geeignet sein, die normalerweise bei
ähnlichen Waren zu erwarten ist, und erforderlichenfalls: mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmen und die Eigenschaften aufweisen, die
er dem Käufer in Form eines Musters oder eines Modells präsentiert hat; die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Äußerungen
des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, berechtigterweise erwarten kann; oder die
im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegten Merkmale aufweisen oder für eine vom Käufer gewünschte spezielle Verwendung geeignet
sein, die dem Verkäufer bekannt gegeben und mit ihm vereinbart wurde."
• Artikel L. 211-12 des Verbrauchergesetzbuchs: „Die Klage wegen Vertragswidrigkeit verjährt zwei Jahre nach dem Tag der Lieferung der Ware."
• Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist verpflichtet, für in der Sache versteckte Mängel, die sie für ihre Bestimmung unbrauchbar machen oder
ihre Verwendung derart beeinträchtigen, dass der Käufer sie nie erstanden hätte, oder nur zu einem geringeren Preis, wenn er Kenntnis davon gehabt hätte".
• Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs: „Der Käufer muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels Klage wegen unzulässiger
Mängel erheben."
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