RT2-10 Temperaturregelgerät
1.3.1
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten für Gewährleistungen die „Allgemeinen Bedingungen für Lieferung und Maschinen" des
VDMA. Sofern andere Bedingungen zur Anwendung kommen, müssen diese schriftlich vereinbart sein.
Gewährleistungs– und Haftungsansprüche bei Personen und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn dies
vom Gesetzgeber zugelassen ist und / oder sie auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
♦
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
♦
Unsachgemäßes montieren, integrieren, in Betrieb nehmen, bedienen und Warten der Gerätes.
♦
Betreiben mit defekten, nicht angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheitseinrichtungen,
insbesondere bei geöffneter Abdeckung.
♦
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb,
und Wartung.
♦
Eigenmächtige Veränderungen an der Baugruppe.
♦
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
♦
Katastrophenfälle, Fremdeinwirkung und höhere Gewalt
♦
Missachtung der Sicherheitshinweise oder örtlicher oder gesetzlicher Vorschriften
1.3.2
Sicherheitshinweise gemäß Gefahrenanalyse
Achtung:
Der unsachgemäße Betrieb von elektrischen Bauteilen ist lebensgefährlich
Es dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen am Regler durchgeführt werden, sofern dies nicht durch
qualifizierte Fachkraft erfolgt oder vor Inbetriebnahme geprüft und freigegeben wird (sofern der Gesetzgeber im
jeweiligen Ort der Verwendung dies zulässt).
Achtung:
Eine eigenmächtige Veränderung an Regelsystem in welchem die Baugruppe verändert
wird, ist unter keinen Umständen zulässig. Personen welche nicht autorisiert auch nur geringe
Veränderungen an der Hardware vornehmen, begeben sich in erhebliche Gefahr. Jegliche
Manipulation durch unqualifiziertes Personal, welche über die normale Bedienung des Reglers
hinaus geht, stellt einen erheblichen Eingriff in die Sicherheitskonzept des Gerätes dar. Die
Betriebserlaubnis erlischt nach jedem derartigen Eingriff.
Siehe auch Kapitel „ Bestimmungsgemäße Verwendung 1.3 " sowie Kapitel „ Gewährleistung und Haftung 1.3.1 "
1.3.2.1
Verbrennen
Ist die Anlage in Betrieb, können einzelne Bauteile wechselnde Temperaturen zwischen >+60°C und 0°C
aufweisen.
1.3.2.2
Gefahr durch Flüssigkeiten
Das Gerät darf während des Betriebs entsprechend der Schutzart IP44 nicht permanenter Nässe ausgesetzt
werden und ist für den Betrieb in Feuchträumen sowie unter Wasser nicht zugelassen. Das Berühren von
durchnässten Geräten kann lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen.
Pohl Technology & Marketing Aalen
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Bedienanleitung Stand 01/2008
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