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Wartung Und Pflege; Überhitzung; Wasserlandung; Reinigung - Renschler CoMo AV Bedienungsanleitung

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5. Wartung und Pflege

5.1 Überhitzung
Das Gehäuse des CoMo ist aus Aluminium. Aluminium kann sich
in der Sonne stark aufheizen. Daher das CoMo niemals im Auto
unter der Windschutzscheibe längere Zeit liegen lassen. Es wird
sonst überhitzen und kann Schaden nehmen.

5.2 Wasserlandung

Im Falle einer Wasserlandung, insbesondere im Meer (Salzwasser
ist elektrisch leitend und aggressiv) sind umgehend die Batterien
zu entfernen! Öffnen Sie das Gerät so schnell wie möglich (4
Schrauben auf der Gehäuserückseite) und spülen Sie die Platinen
gut mit frischem Wasser aus. Trocknen Sie anschließend die
Platinen (evtl. mit einem Haarfön auf Stufe "kalt").
Sollte nach dem Wiederzusammenbau die Funktion beeinträchtigt
sein, nehmen Sie die Batterien sofort wieder aus dem Gerät
heraus. In diesem Falle muss das CoMo (ohne Batterien!)
eingeschickt werden.

5.3 Reinigung

Das CoMo nur mit einem feuchten Tuch (evtl. mit ein wenig
Spülmittel) reinigen. Niemals scharfe Reiniger, Spiritus usw.
verwenden!
5.4 Lagerung
Sollte das CoMo längere Zeit (z.B in der Winterpause) nicht
verwendet werden, die Batterien aus dem Gerät nehmen und
das CoMo bei Zimmertemperatur trocken lagern.

6. Haftungsausschluss und Garantie

6.1 Haftungsausschluß
Es kann vorkommen, dass die CoMo Elektronik fehlerhafte oder
gar keine Daten mehr liefert. Renschler wird alle Forderungen
für Schäden die durch Fehlverhalten eines CoMos hervorgerufen
wurden, ablehnen. Wenn z.B ein Drucksensor kaputt geht, dann
stimmt meist der Variowert und der Höhenwert nicht mehr. Der
aufmerksame Pilot wird dies feststellen und umgehend landen,
insbesondere wenn Lufträume zu beachten sind.
Der Pilot allein ist für die sichere Durchführung seiner Flüge
verantwortlich.
6.2 Garantie
Renschler gewährleistet, dass dieses Gerät ab dem Kaufdatum
für den Zeitraum von 24 Monaten, keine Material- und
Verarbeitungsfehler aufweist. Mechanische Beschädigungen wie
Gehäuse und Glasbruch, Beschädigungen der Platine nach
Auslaufen der Batterien sowie nach Wasserlandungen unterliegen
nicht der Garantiepflicht.
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