EMPFEHLUNG ZUR INSTALLATION
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Filter können permanent zugänglich sein. Überprüfen Sie den Typ des Filtermediums auf der
Filterverpackung.
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Es wird eine wöchentliche Kontrolle zum Rückspülen oder Reinigen empfohlen.
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Es ist unbedingt zu überprüfen, dass die Absaugöffnungen nicht verstopft sind.
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Es ist ratsam, die Filterung während Wartungsarbeiten am Filtersystem zu unterbrechen.
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Überwachen Sie regelmäßig den Filterverstopfungsgrad.
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Die minimale tägliche Einschaltdauer des Filtersystems beträgt 8 Stunden.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und
ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche
von mindestens 400 m
mindestens 800 m
Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten
Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens
eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher
bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel
Computer oder Smartphones, enthalten häufig personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst
dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf
Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur
defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer
Zuführung zur Entsorgung.
, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und
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für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von
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. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
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für Elektro- und
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