Pflichten des Betreibers
3
Sicherheitshinweise
Lesen Sie vor dem Gebrauch des Gerätes die nachfolgenden Sicherheitshinweise
sorgfältig durch. Sie dienen Ihrer Sicherheit und sollen Gefährdungen oder Verletzungen
vermeiden.
Bewahren Sie die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Gerätes auf.
3 .1
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber des Gerätes ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine
Mitarbeiter und/oder Benutzer durch den Verzehr der ausgegebenen Getränke keinen
Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden.
Grundlage dieser Verpflichtung ist die am 01.01.2006 in Kraft getretene EU-Verordnung
(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Daraus ergibt sich für den Betreiber die
Verpflichtung ein HACCP-Konzept einzurichten.
Für den Betreiber dieses Gerätes bedeutet dies:
Der Betreiber muss eine Risikobeurteilung durchführen. Ziel der Risikobeurteilung ist
es, Gefahren für die Lebensmittelhygiene zu erkennen und abzustellen. Dazu muss der
Betreiber ein Überwachungs- und Prüfverfahren festlegen und durchsetzen.
Bei ordnungsgemäßer Pflege erfüllt das Gerät die Voraussetzungen der
lebensmittelhygienischen Anforderungen.
3 .2
Pflichten des Gerätebetreuers
Für den Gerätebetreuer gelten bei allen Arbeiten an dem Gerät folgende Pflichten:
- Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände, bevor Sie an dem Gerät Betriebs- und
Pflegearbeiten ausführen.
- Tragen Sie generell bei allen Pflegearbeiten Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille.
- Vermeiden Sie den direkten Hautkontakt mit den Produkten.
- Vermeiden Sie bei geöffneten Produkten das Husten und Niesen.
- Reinigen und pflegen Sie das Gerät bzw. Geräteteile in den vorgegebenen Intervallen
(siehe Kapitel „9 Pflege").
Version 1 - 02/2017
Sicherheitshinweise
15