Gewährleistung und Haftung
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Gewährleistung und Haftung
Für die Gewährleistung und Haftung gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Liefer- und Leistungsbedingungen. Diese stehen dem Betreiber/Käufer spätestens seit
Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
insbesondere ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
- Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung des Gerätes
- Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Pflegen des Gerätes
- Nichtbeachten der vorgegebenen Pflegeintervalle (siehe Abschnitt „9.1 Pflegeintervalle")
- Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln, die nicht der Vorgabe von
Kaffee Partner entsprechen
Vorgabe: Das Gerät muss ausschließlich mit den Reinigungs- und Pflegemitteln von
Kaffee Partner gereinigt und gepflegt werden (siehe Abschnitt „9.3 Reinigungs- und
Pflegemittel").
- Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Montage,
Inbetriebnahme, Bedienung, Betrieb und Pflege des Gerätes
- Bauliche Veränderungen des Gerätes
(Umbauten oder sonstige Veränderungen am Gerät dürfen nicht ohne
vorherige schriftliche Genehmigung von Kaffee Partner vorgenommen werden.
Bei Zuwiderhandlungen verliert das Gerät seine EG-Konformität und die
Betriebserlaubnis.)
- Verwendung von Ersatzteilen, die nicht den technisch festgelegten Anforderungen
entsprechen
- Eigenmächtig durchgeführte Reparaturen
- Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Version 1 - 02/2017
Einleitung
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