HINWEIS!
Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet
Für alle Personen- und Sachschäden die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen ist
alleine der Betreiber verantwortlich
GEFAHR!
Insbesondere ist ein Einsatz nicht zulässig:
für das Losreißen festsitzender Lasten, das Schleifen von Lasten sowie Schrägzug
in explosionsgefährdeter Umgebung, es sei denn, das Gerät wurde für diesen Zweck modifiziert und
entsprechend durch Hinweise gekennzeichnet.
in Reaktorsicherheitsbehältern
für Personentransport
in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
wenn sich Personen unter schwebender Last aufhalten
2.5
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisung beachten
Warnhinweise an Geräten und in der Anleitung beachten
Sicherheitsabstände einhalten
Für gute Sicht bei den Arbeitsvorgängen sorgen
Die Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
Die Geräte dienen allein zum Einhängen von Gütern. Es darf auf keinem Fall für Belastungen mit
Personen verwendet werden.
Die Geräte nie über die angegebene zulässige Tragfähigkeit belasten
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beachten
Beim Einsatz außerhalb Deutschlands die jeweiligen nationalen Vorschriften beachten
Gebäudewände, Decken, Böden oder Konstruktionen – an oder auf denen die Geräte montiert oder
eingehangen werden, müssen eine ausreichende Stabilität besitzen. Im Zweifelsfall ist ein Statiker zu
befragen
Nach längerem Nichtbenutzen des Gerätes alle funktionswichtigen Bauteile durch Sichtprüfung
kontrollieren und beschädigte Bauteile gegen neue Original- Ersatzteile austauschen
Kein defektes Gerät benutzen.
Bei Störungen sofort den Arbeitsvorgang stoppen und Fehler beseitigen
Schäden und Mängel sofort einem Verantwortlichen melden
Bei Arbeiten mit dem Gerät Personen in unmittelbarer Nähe warnen
Bestimmungen Lastaufnahmemittel gem. UVV für das form-, und kraftschlüssige Anschlagen von Lasten
beachten.
Das Anschlagmittel oder die Last muss sicher eingehängt sein.
3
Transport und Lagerung
3.1
Transport
Die Ware wird vor Auslieferung kontrolliert und ordnungsgemäß verpackt.
Die Teile nicht stürzen oder werfen.
Geeignete Transportmittel verwenden.
Transport und Transportmittel richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
5.52.220.00.00.00
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