GEFAHR! Nichtbeachtung der Instruktionen dieser Anleitung kann zu unvorhersehbaren Gefährdungen führen. Für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden wird von HADEF keine Haftung übernommen. Das Gerät wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut.
Betriebsanleitungen um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe, eingesetztem Personal, ergänzen. Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass: das Gerät nur bestimmungsgemäß verwendet wird das Gerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
HINWEIS! Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet Für alle Personen- und Sachschäden die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen ist alleine der Betreiber verantwortlich GEFAHR! Insbesondere ist ein Einsatz nicht zulässig: für das Losreißen festsitzender Lasten, das Schleifen von Lasten sowie Schrägzug in explosionsgefährdeter Umgebung, es sei denn, das Gerät wurde für diesen Zweck modifiziert und entsprechend durch Hinweise gekennzeichnet.
Lagerung Die Teile an einem sauberen und trockenen Ort lagern Die Teile vor Verschmutzung, Feuchtigkeit, Korrosion und Schäden durch geeignete Abdeckung schützen Beschreibung Anwendungsbereiche Die Geräte sollten möglichst in einem überdachten Raum installiert sein. Bei Installation im Freien schützen Sie die Geräte vor beeinträchtigenden Witterungseinflüssen wie z.B. Regen, Schnee, Hagel,...
Montage Trägerflanschbreiten 1000 kg + 2000 kg = 75-230 mm 3000 kg - 10000 kg = 90-320 mm Trägerklammer (1) öffnen – Spindel (3) gegen den Uhrzeigersinn drehen Trägerklammer (1) schließen – Spindel (3) im Uhrzeigersinn drehen Die Klammerbacken (7) müssen die Kanten des Trägerflansches ganz umfassen.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte“ nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit entsprechender CE-Konformitätserklärung. Definitionen „befähigte Person“ (ehemals Sachkundiger) Eine „befähigte Person“ ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Definition „anerkannte befähigte Person“...
Störung Bei Störungen muss folgendes beachtet werden: Störungsbeseitigungen nur durch qualifiziertes Personal Geräte gegen unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme sichern Mit einem Warnschild darauf hinweisen, dass das Gerät nicht betriebsbereit ist Aktionsbereich der beweglichen Geräteteile absichern Kapitel "Allgemeine Sicherheitshinweise" lesen Hinweise zur Behebung von Störungen in nachfolgender Tabelle Zur Beseitigung von Störungen wenden Sie sich an unsere Serviceabteilung.