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Verantwortung Des Betreibers - Unicraft Rwh 2.1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt, wenn
sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
ACHTUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber
Betreiber ist die Person, welche den Rangierwagenhe-
ber zu gewerblichen Zwecken selbst betreibt oder einem
Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung überlässt und
während des Betriebs die rechtliche Produktverantwor-
tung für den Schutz des Benutzers, des Personals oder
Dritter trägt.
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Betreiberpflichten
Wird der Rangierwagenheber im gewerblichen Bereich
eingesetzt, unterliegt der Betreiber des Rangierwagen-
hebers den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Deshalb müssen die Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung wie auch die für den Einsatzbereich des
Rangierwagenhebers gültigen Sicherheits-, Unfallverhü-
tungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten wer-
den. Dabei gilt insbesondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des Rangierwagenhebers
ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsan-
weisungen für den Betrieb des Rangierwagenhe-
bers umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit des Rangierwagenhebers prüfen, ob die
von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktu-
ellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit dem Rangierwagenheber umgehen,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der
Rangierwagenheber stets in technisch einwandfreiem
Zustand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.
RWH | Version 3.05
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Diese Anleitung auch für:

Rwh 2.5

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