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Viessmann VITOCROSSAL 300 Serviceanleitung Seite 32

Typ ct3, 187 bis 635 kw gas-brennwertkessel
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Inhaltsverzeichnis

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Technische Daten
Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfas-
sung der Füll- und Ergänzungswas-
sermenge ein Wasserzähler
einzubauen. Die eingefüllten Was-
sermengen und die Wasserhärte
sind in die Wartungs-Checklisten
der Heizkessel einzutragen.
Bei Anlagen mit einem spezifischen
Anlagenvolumen höher als 20 Liter/
kW Heizleistung (Bei Mehrkessel-
anlagen ist dabei die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen)
sind die Anforderungen der nächst-
höheren Gruppe der Gesamtheiz-
leistung (gemäß Tabelle)
anzuwenden. Bei gravierenden
Überschreitungen (> 50 Liter/kW) ist
auf Summe der Erdalkalien
3
mol/m
zu enthärten.
Betriebshinweise:
Bei Erweiterungs- und Reparaturar-
beiten sind nur die unbedingt erfor-
derlichen Netzabschnitte zu
entleeren.
Filter, Schmutzfänger oder sonstige
Abschlämm- oder Abscheidevor-
richtungen im Heizwasserkreislauf
sind nach Erst- oder Neuinstallation
öfter, später nach Bedarf in Abhän-
gigkeit der Wasseraufbereitung
(z.B. Härtefällung) zu kontrollieren,
zu reinigen und zu betätigen.
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Wird die Heizungsanlage mit voll-
enthärtetem Wasser befüllt, sind
bei der Inbetriebnahme keine wei-
teren Maßnahmen erforderlich.
Wird die Heizungsanlage nicht mit
vollenthärtetem Wasser, sondern
mit Wasser gemäß den Anforderun-
gen in obenstehender Tabelle
befüllt, ist bei der Inbetriebnahme
Folgendes zusätzlich zu beach-
ten:
Die Inbetriebnahme einer Anlage
soll stufenweise, beginnend mit der
geringsten Leistung des Heizkes-
sels, bei hohem Heizwasserdurch-
fluss erfolgen. Damit wird eine
örtliche Konzentration der Kalkabla-
0,02
gerungen auf den Heizflächen des
Wärmeerzeugers vermieden.
Bei Mehrkesselanlagen sollen alle
Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die
gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur
eines Heizkessels ausfällt.
Sind wasserseitige Maßnahmen
erforderlich, muss schon die Erstbe-
füllung der Heizungsanlage zur
Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für
jede Neubefüllung z.B. nach Repa-
raturen oder Anlagenerweiterungen
und für alle Ergänzungswassermen-
gen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird
die Bildung von Kalkablagerungen auf
den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-
Richtlinie 2035 schädliche Kalkabla-
gerungen entstanden, ist eine Ein-
schränkung der Lebensdauer der
eingebauten Heizgeräte in den meis-
ten Fällen bereits eingetreten.
(Fortsetzung)

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