Ordnungsgemäße Entsorgung von Hewlett
Packard Enterprise Geräten
Hewlett Packard Enterprise Geräte entsprechen den nationalen Gesetzen der Länder für die
ordnungsgemäße Entsorgung und Elektronik-Altgeräte.
Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
RoHS-Richtlinie der Europäischen Union
RoHS in Indien
Dieses Produkt erfüllt die RoHS-Anforderungen der E-Waste-Vorschriften (Verwaltung und Umgang) des
Ministeriums für Umwelt und Wälder der indischen Regierung.
Hewlett Packard Enterprise Produkte müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer in den
Mitgliedsstaaten der EU, Norwegen und der Schweiz separat gesammelt und
verwertet werden und sind daher durch das links abgebildete Symbol
(durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet. Bei der Verwertung dieser Produkte
am Ende der Nutzungsdauer müssen in diesen Ländern die geltenden nationalen
Gesetze unter Einbeziehung der Richtlinie 2012/19/EU für die Verwertung von Elektro-
und Elektronikaltgeräten (WEEE) eingehalten werden.
Hewlett Packard Enterprise Produkte erfüllen auch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EC
(Restriction of Hazardous Substances, Beschränkung gefährlicher Substanzen). Die
RoHS-Richtlinie der EU schränkt die Verwendung gefährlicher Substanzen bei der
Herstellung von elektrischen und elektronischen Produkten ein. Insbesondere Blei
(einschließlich Lötzinn in elektronischen Leiterplatten), Cadmium, Quecksilber,
sechswertiges Chrom und Brom gehören laut RoHS-Richtlinie zu den
einzuschränkenden Werkstoffen. Für einige Produkte gelten die Ausnahmen, die in
Anhang 7 der RoHS-Richtlinie aufgeführt sind (Lötzinn in elektronischen Leiterplatten).
Produkte und Verpackung sind mit dem RoHS-Kennzeichen (links abgebildet)
gekennzeichnet, um die Konformität mit dieser Richtlinie anzuzeigen.
HPE Networking Instant On Access Point AP21 |
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