ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN VON RENEKA
Garantie:
Reneka International,
Parc d'activités du Rosenmeer - BP 11 Rosheim - 67218 Obernai Cedex – France,
räumt während einer Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Benutzer eine Garantie für die mit der
Marke RENEKA versehenen Ausrüstungen im Hinblick auf Fabrikationsfehler ein.
Die Garantie besteht aus der kostenlosen Ersetzung und Reparatur schadhafter oder im Anschluss an einen Fabrikationsfehler
nicht verwendbarer Elemente oder Ausrüstungen.
Garantieausschluss:
Die allgemeinen Garantiebedingungen gelten nicht für Teile, die auf normalem Wege durch Abnutzung beeinträchtigt werden,
wie Ventil-/Hahndichtungen, Bedienungstastaturen und Siebträgerdichtungen und allgemein gegen die Beschädigung die durch
Kalk erfolgt sind, sowie den Verlusten und Diebstählen der Zubehörteile.
Verpflichtung des Vertragshändlers:
Der Vertragshändler muss den gehörig ausgefüllten Garantieschein mit der handschriftlichen Unterschrift des
Vertragshändlers und des Benutzers binnen 15 Tagen nach der Installation zurücksenden, damit die Garantiebedingungen
aufrechterhalten werden können.
Einschränkungen:
Die allgemeinen Garantiebedingungen enden, falls:
-
die
Ausrüstungen
Wartungsbedingungen beeinträchtigt werden.
-
Beeinträchtigungen im Anschluss an Eingriffe durch eine Person oder eine Einrichtung eintreten, die nicht dem
Vertriebsnetz von RENEKA angehören bzw. von diesem Vertriebsnetz nicht zugelassen wurden.
-
es sich bei den eingesetzten Ersatzteilen nicht um Originalteile von RENEKA handelt.
-
die Beeinträchtigungen auf einer Verkalkung beruhen.
-
die Beeinträchtigungen durch externe Elemente verursacht werden wie Überspannung, Blitzschlag, Überschwemmung oder
Brand.
Haftung:
Reneka International wird von der Haftung und sämtlichen Verpflichtungen bei Unfällen beliebiger Art entbunden, die aufgrund
bzw. während der Benutzung der gelieferten Produkte aus beliebigem Grund oder im Anschluss an derartige Gründe verursacht
werden können.
Mögliche Defekte oder Reparaturverzögerungen verleihen dem Käufer keineswegs das Recht auf Rückerstattung der Schäden
und Betriebskosten.
Gutachterkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Bestimmungen dieser Garantie ergänzen die gegenüber dem Käufer vorgeschriebenen gesetzlichen Gewährleistungen,
welche versteckte Fehler oder Mängel in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und folgende des Code Civil abdecken.
Bei einem Streitfall zwischen dem Käufer und Reneka International sind alleine die Gerichte zu STRASSBURG (Frankreich)
zuständig.
aufgrund
einer
Mißachtung
der
im
Betriebshandbuch
angegebenen
Benutzungs-
RENEKA INTERNATIONAL – R80 – PAGE 31
und