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Prüfbericht*
Der Prüfbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a) alle Einzelheiten, die zum Kennzeichnen des geprüften Beschichtungsstoffes notwendig sind;
b) einen Hinweis auf diese internationale Norm (ISO 3668);
c) die Einzelheiten über zusätzliche Angaben, auf die im Anhang A hingewiesen wird;
d) einen Hinweis auf die internationale oder nationale Norm, die Produktspezifikation oder ein
anderes Schriftstück, die (das) die Angaben nach c) enthält;
e) bei welchem Tageslicht — natürlich oder künstlich — abgemustert wurde, gegebenenfalls Art
des künstlichen Lichtes;
f) Einzelheiten zur Farbmusterkabine, falls verwendet, z. B. Hersteller und Helligkeit der
Innenwände;
g) Beschreibung der Bewertungsskala, entsprechend Anhang B (siehe 8.1.3);
h) das Ergebnis der Prüfung, gegebenenfalls mit Hinweis auf eine Metamerie, und ob gegen
einen parallel hergestellten Bezugsstandard oder einen Farbstandard abgemustert wurde;
i) jede Abweichung von dem festgelegten Prüfverfahren;
j) Prüfdatum und Name(n) des/der Prüfer(s).
*Auszug aus der DIN EN ISO 3668
Hinweis: Es handelt sich hier um eine Empfehlung, wie der Aufbau eines Prüfberichtes
angelehnt an die DIN EN ISO 3668 sein kann.
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