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DEVA EVAC Rescue SYS Gebrauchsanweisung Seite 16

Vorgaben des Herstellers
Jeder Benutzer muss im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte sein und seine grundsätzliche
gesundheitliche Eignung gemäß den jeweils gültigen Vorgaben (z.B. G26/3) nachweisen. Jeder Benutzer/
Feuerwehrangehörige muss vor Gebrauch des DERS durch eine, vom Hersteller unterwiesene
zertifizierte, sachkundigen Person umfänglich unterwiesen bzw. geschult sein. Die Nutzer des DEVA
EVAC Rescue Sys sind spätestens alle 12 Monate im Gebrauch zu unterweisen. Diese Unterweisung
muss schriftlich dokumentiert werden.
INSPEKTIONEN UND PRÜFUNGEN
Lagerung
Das DEVA EVAC Rescue Sys muss in sauberen, trockenen, gelüfteten Räumen bei maximal 65 %
relativer Luftfeuchtigkeit, im Temperaturbereich von - 5°C bis + 25°C, geschützt vor Sonneneinstrahlung
gelagert werden. Weiter darf das DERS nicht in direkter Wirkweite von Heizkörpern o.ö., oder im Bereich
von UV-Strahlungsquellen gelagert werden. Es darf nicht gemeinsam mit Säuren, Ätzmitteln, Ölen,
organischen Verbindungen, Lösungsmitteln, Farben u. dgl. gelagert werden. Ebenso darf das DERS nicht
auf dem Boden oder gemeinsam mit scharfen Gegenständen gelagert werden.
Wartung, Reinigung und Desinfektion
Das DEVA EVAC Rescue Sys ist sauber zu halten. Bei Verschmutzung kann das DERS mit einer
trockenen Bürste gereinigt werden oder mit einem handelsüblichem Waschmittel ohne Chlorzusatz, bei
einer Wassertemperatur bis 30°C gewaschen werden. Das DERS kann bei Temperaturen bis 30°C, ohne
Einwirkung von UV-Strahlung, offenem Feuer oder einer anderen offenen Wärmequelle getrocknet
werden. Das DEVA EVAC Rescue Sys darf nicht chemisch gereinigt werden. Diese Vorgaben sind strikt
einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung lehnt der Hersteller jegliche Gewährleistung ab.
Lebensdauer
Das Produkt kann ab Herstellungsdatum 10 Jahre lang genutzt werden. Bei höheren chemischen,
thermischen oder mechanischen Belastungen ist es notwendig, die Lebensdauer entsprechend zu
verkürzen. Das DEVA EVAC Rescue Sys muss regelmäßig, mind. jedoch alle 12 Monate von einem
DEVA zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Diese Prüfung ist analog den Vorgaben der
DGUV Regel 112-198 durchzuführen.
Entsorgung
Nach Ende der Lebensdauer können die Rettungsschlaufe und das Verbindungsmittel auf übliche Weise
entsorgt werden, mit der die PAD-Gewebe entsorgt werden. Bei der Entsorgung ist kein Sonderverfahren
erforderlich.
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Technische Änderungen vorbehalten
©ropesolutions.eu
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