Eine weitere Form des Haltens ist das Rückhalten von Personen. Es dient der Einschränkung
des Bewegungsraumes der zu sichernden Einsatzkraft. Ein Absturz wird ausgeschlossen, wenn
verhindert wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht.
Einsatzbeispiele sind Tätigkeiten auf Böschungen, Leitern und Flachdächern.
Ein freies Hängen in der Feuerwehrleine ist nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht beim
Selbstretten.
Im gezeigten Beispiel wird beim Halten mit der Feuerwehrleine die zu haltende Person mit
einem Brustbund in die Feuerwehrleine eingebunden.
Die zu haltende Person befindet sich unterhalb in der Führung der straff geführten
Feuerwehrleine.
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