B) Garantieausschluss
SAGEM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf:
•
Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
– Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen
– Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag,
Feuer, Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder
Wasserschäden jeder Art)
– Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von SAGEM
– Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
– Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von SAGEMautorisierte Personen
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Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund der normalen täglichen Nutzung
•
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an SAGEM
zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind
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Verwendung neuer Software-Versionen ohne die vorherige Genehmigung von SAGEM
•
Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an der Software ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von SAGEM
•
Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch auf zum Betrieb der Geräte im Computer
installierte Software zurückzuführen sind
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
– Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang und/ oder der Verbindung zum Internet wie z. B.
Unterbrechungen des Netzzugangs oder Fehlfunktionen bei der Verbindung des Abonnenten
oder seines Gesprächspartners
– Übertragungsprobleme (zum Beispiel unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes
durch Funksender, Interferenzen oder schlechte Verbindungen)
– Fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung, Server, Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im
Übertragungsnetz (wie z.B. jedoch nicht beschränkt auf Interferrenz, Fehlfunktion oder schlechte
Netzqualität)
– Änderung der Parameter des Funknetzes nach dem Verkauf des Produktes
•
Störungen aufgrund der normalen Instandhaltung (wie im mitgelieferten Benutzerhandbuch
beschrieben) sowie Fehlfunktionen, die auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen.
Die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
•
Fehlfunktionen die auf die Verwendung von nicht kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien
oder Zubehör zurück zuführen sind.
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