7.Montage
7.1.
Wahl des Aufstellortes
Der Brennwertkessel muss gemäß den Vorschriften und geltenden Normen montiert werden.
Zusätzlich müssen die Abstände von der Decke und von seitlichen Wänden wie in Abb. 4 dargestellt
eingehalten werden um Service, Wartung und Bedienung zu vereinfachen.
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Das Gerät muss an eine tragfähige und feuerfeste Wand montiert werden.
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Ein Abstand zu brennbaren Materialien muss nicht eingehalten werden, da auch bei
Nennwärmeleistung keine höheren Temperaturen als 85 Grad auftreten können.
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Unsere Gasbrennwert-Therme darf nur in frostgeschützten Räumen installiert werden.
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Da die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen, empfiehlt es
sich vor der Gerätemontage eine Rücksprache mit dem zuständigen Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu halten.
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Die Verbrennungsluftzuführung ist so auszuführen, daß keine Abgase aus anderen
Heizungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder Gasförmigen Brennstoffen betrieben werden,
angesaugt werden können.
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Die Verbrennungsluft, die unserem Gerät zugeführt wird darf keine chemischen Stoffe
enthalten. Derartige Stoffe, Flur, Chlor oder Schwefel sind unter anderem in Sprays, Lösungs-
Abb. 4