RECHTLICHES
Vorschriften, Regeln und
Richtlinien
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Die Installation des Vaillant MAG darf
nur von einem anerkannten Fachmann
durchgeführt werden.
Dieser übernimmt auch die Verantwor-
tung für die ordnungsgemäße Installa-
tion und die erste Inbetriebnahme.
Vor der Installation des Vaillant MAG
muß die Stellungnahme des Gasver-
sorgungsunternehmens und des
Bezirks-Rauchfangkehrermeisters ein-
geholt werden.
Für die Installation sind insbesondere
die nachfolgenden Gesetze, Verord-
nungen, technischen Regeln, Normen
und Bestimmungen in jeweils gültiger
Fassung zu beachten:
•
Bestimmungen der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde (meistens ver-
treten durch den Bezirks-Rauchfang-
kehrermeister).
•
Bestimmungen des zuständigen
Gasversorgungs-Unternehmens
(GVU).
•
Gesetz zur Einsparung von Energie
(EnEG) mit der dazu erlassenen
„Verordnung über energiesparende
Anforderungen an heizungstechni-
sche Anlagen und Brauchwasseran-
lagen (Heizungsanlagen-Verord-
nung - HeizAnlV)".
•
Technische Regeln für Gas-Installati-
on ÖVGW-Richtlinie G1.
•
Technische Regeln Flüssiggas
ÖVGW-Richtlinie G2.
•
Feuerungsverordnung des jeweili-
gen Bundeslandes.
•
Die Geräte dürfen nicht in Räumen
installiert werden, aus denen Lüf-
tungsanlagen oder Warmluft-Hei-
zungsanlagen Luft mit Hilfe von
Ventilatoren absaugen (z.B. Dunst-
abzugshauben, Wäschetrockner).
•
Ein Abstand des Gerätes zu Bautei-
len aus brennbaren Baustoffen
bzw. zu brennbaren Bestandteilen
ist nicht erforderlich, da bei Nenn-
wärmeleistung des Gerätes hier
eine niedrigere Temperatur auftritt
als die zulässige Temperatur von
85 °C.