RECHTLICHES
Sicherheitshinweise
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Aufstellung, Einstellung
Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicher-
heit, daß die Aufstellung und Einstel-
lung sowie die Erstinbetriebnahme
Ihres Gerätes nur durch einen aner-
kannten Fachhandwerksbetrieb vorge-
nommen werden darf. Dieser ist eben-
falls für Inspektion und Instandsetzung
des Gerätes sowie für Änderungen der
eingestellten Gasmenge zuständig.
Gasgeruch
Bei Gasgeruch verhalten Sie sich bitte
folgendermaßen:
•
kein Licht ein-/ausschalten oder
andere elektrische Schalter be täti-
gen,
•
kein Telefon im Gefahrenbereich
benutzen,
•
keine offene Flamme benutzen
(z. B. Feuerzeug, Streichholz),
•
nicht rauchen,
•
Gasabsperrhahn schließen,
•
Fenster und Türen öffnen,
•
Gasversorgungsunternehmen oder
Ihren anerkannten Fachhandwerks-
betrieb benachrichtigen.
Veränderungen
Sie dürfen keine Veränderungen
•
am Gerät,
•
an den Zuleitungen,
•
sowie an den Ableitungen für
Abgas vornehmen,
•
oder Zerstörung/Entfernung der
Verplombung von Bauteilen vorneh-
men (ausgenommen Fachhandwer-
ker und Werkskundendienst)
Das Veränderungsverbot gilt ebenfalls
für bauliche Gegebenheiten im Um-
feld des Gerätes, soweit diese Einfluß
auf die Betriebssicherheit des Gerätes
haben können. Beispiele hierfür sind:
•
Be- und Entlüftungsöffnungen in
Türen, Decken, Fenstern und Wän-
den dürfen Sie nicht verschließen,
auch nicht zeitweise. Überdecken
Sie beispielsweise keine Lüftungsöff-
nungen mit Kleidungsstücken o.ä.
Bei Verlegung von Bodenbelägen
dürfen die Lüftungsöffnungen an
den Türunterseiten nicht verschlos-
sen oder verkleinert werden.
•
Die ungehinderte Zufuhr der Zuluft
zu dem Gerät dürfen Sie nicht
beeinträchtigen. Achten Sie hierauf
besonders beim eventuellen Aufstel-
len von Schränken, Regalen oder
ähnlichem unterhalb des Gerätes.
Eine schrankartige Verkleidung des
Gerätes unterliegt entsprechenden
Ausführungsvorschriften. Fragen Sie
hierzu Ihren Fachhandwerksbetrieb,
falls eine derartige Verkleidung von
Ihnen gewünscht ist.
•
Öffnungen für Zuluft und Abgas
müssen Sie freihalten. Achten Sie
darauf, daß z. B. Abdeckungen der
Öffnungen im Zusammenhang mit
Arbeiten an der Aussenfassade wie-
der entfernt werden.
•
Die Geräte dürfen nicht in Räumen
installiert werden, aus denen Lüf-
tungsanlagen oder Warmluft-Hei-
zungsanlagen Luft mit Hilfe von
Ventilatoren absaugen (z.B. Dunst-
abzugshauben, Wäschetrockner).
•
Beim Einbau von fugendichten Fen-
stern müssen Sie in Absprache mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb dafür Sorge tragen, daß die
ausreichende Zufuhr der Verbren-
nungsluft zum Gerät weiterhin
gewährleistet ist.
Für Änderungen am Gerät oder im
Umfeld ist in jedem Fall der anerkann-
te Fachhandwerksbetrieb zuständig,
bzw. heranzuziehen.