ENTSORGUNG VON ELEKTROALTGERÄTEN
Die europäische Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (WEEE) schreibt vor, dass Elektroaltgeräte nicht über den
normalen, unsortierten Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte
müssen getrennt gesammelt werden, um die Rückgewinnung und das
Recycling der enthaltenen Materialien zu optimieren und die Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren.
Das durchgestrichene Symbol "Mülltonne" auf dem Produkt weist Sie auf Ihre
Verpflichtung hin, das Gerät bei der Entsorgung getrennt zu sammeln.
Verbraucher sollten sich an ihre örtlichen Behörden oder ihren Händler wenden, um
Informationen zur korrekten Entsorgung ihres Altgeräts zu erhalten.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
Die eingeschränkte Garantie gilt für Käufe bei autorisierten Händlern von
TurboTronic®.
Die TurboTronic® -Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und das Originalprodukt
und ist nicht übertragbar.
TurboTronic® garantiert, dass das Gerät frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist. Die eingeschränkte Garantie gilt nur, wenn das Gerät unter
normalen Haushaltsbedingungen verwendet und gemäß den in der
Bedienungsanleitung beschriebenen Anforderungen gewartet wird, vorbehaltlich der
folgenden Punkte, Bedingungen und Ausschlüsse:
Was wird durch diese Garantie abgedeckt?
1. Das Originalgerät und/oder Verschleißteile, die nach dem alleinigem
Ermessen von TurboTronic® als defekt angesehen werden, werden
repariert oder ersetzt.
2. TurboTronic® behält sich das Recht vor, das Gerät durch ein gleich- oder
höherwertiges zu ersetzen.
Was wird von dieser Garantie nicht abgedeckt?
1. Normaler Verschleiß von Verschleißteilen (wie z. B. Mixbehälter, Deckel, Becher,
Klingen, Mixerböden, abnehmbare Töpfe, Racks, Pfannen usw.), die regelmäßig
gewartet und/oder ausgetauscht werden müssen, um die ordnungsgemäße Funktion
Ihres Geräts zu gewährleisten, sind nicht von dieser Garantie abgedeckt.
2. Jedes Gerät, das manipuliert oder für kommerzielle Zwecke verwendet wurde.
3. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch, fahrlässige
Handhabung, Unterlassung der erforderlichen Wartung (z. B. Unterlassung, die
Vertiefung des Motorsockels von verschütteten Lebensmitteln und anderen
Verunreinigungen freizuhalten) oder Schäden durch unsachgemäßen Transport
verursacht wurden.
4. Folgeschäden und beiläufige Schäden.