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euroset 5030 / BRD / A30350-M207-C1-1-19 / 5030.fm / 02.05.2006
Rufnummer des Anrufers und Anrufliste werden nicht
angezeigt:
Ist das Netzgerät angeschlossen (s. S. 2)? Kann die Rufnum-
mernübermittlung genutzt werden (s. S. 8)?
Einlegeschilder
Unbeschriftete Einlegeschilder für die Zielwahl-Tasten fin-
den Sie im Internet unter http://www.siemens.com/euroset.
Ansprechpartner
Falls beim Betrieb am angeschlossenen Kommunikations-
system mit analogem Netzzugang Probleme auftreten soll-
ten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetrei-
ber bzw. an Ihren Fachhändler.
Zulassung
Dieses Gerät ist für den analogen Telefonanschluss im deut-
schen und luxemburgischen Netz vorgesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Siemens Home and Office Communica-
tion Devices GmbH & Co. KG, dass dieses Gerät den grund-
legenden Anforderungen und anderen relevanten Bestim-
mungen der Richtlinie 1999/5/EC entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach 1999/5/EC fin-
den Sie über folgende Internetadresse:
http://www.siemens.com/gigasetdocs.

Garantie

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Män-
gelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von
Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastatu-
ren, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte
auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeach-
tung der Handbücher beruht.
16
D
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertrags-
händler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger
mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten
nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rah-
men des Austauschs an Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erwor-
bene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Siemens Home
and Office Communication Devices GmbH & Co. KG,
Schlavenhorst 66, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Her-
stellergarantie sind ausgeschlossen. Siemens haftet
nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden
aufgespielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflich-
ten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich
der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens
vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des
Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.

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