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Kapitel 2 - Sicherheit
2.5.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Stu-
dium der Betriebsanweisung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im Stillstand durchzuführen. Die in der Betriebsan-
weisung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des Aggregats muß unbedingt eingehalten
werden.
Pumpen oder Aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontaminiert wer-
den.
Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder
angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beach-
ten.
2.5.7 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen des Aggregats / Anlage sind nur nach Absprache mit dem Hersteller
zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Ver-
wendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.5.8 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Aggregats ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung ent-
sprechend den Sicherheitshinweisen 2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise / Bestimmungsgemäße
Verwendung - und den entsprechenden Abschnitten der Einbau- und Betriebsanweisung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
Mit diesen Sicherheitshinweisen werden hier nicht genannte allgemeine Vorschriften und Normen
nicht außer Kraft gesetzt.
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