Kapitel 2 - Sicherheit
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In explosionsgefährdeten Bereichen muss sichergestellt sein, dass beim Einschalten und
auch bei jeder Art des Betriebes der Ex-Aggregate das Pumpenteil mit Wasser gefüllt (Trocken-
installation) bzw. überflutet oder getaucht ist (Nassinstallation). Dabei ist auf jeden Fall die im
jeweiligen Maßblatt angegebene Mindestüberdeckung zu beachten!. Andere Betriebsweisen,
wie z.B. Schlürfbetrieb oder Trockenlauf sind nicht zulässig.
Für den Betrieb im Freien gilt nach VDE:
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ABS-Aggregate zur Verwendung im Freien müssen mit einem festen Motoranschlußkabel mit
einer Länge von mindestens 10 m versehen sein. Ggf. gelten abweichend die Vorschriften der
jeweiligen Verwenderländer.
ABS-Aggregate zum Gebrauch in Schwimmbecken, Gartenteichen und ähnlichem müssen gem.
Europanorm EN 60335 Teil 2 - 48 in Schutzklasse III (Schutzkleinspannung 24 V) ausgeführt
sein, wenn sich Personen im Becken aufhalten oder mit dem Fördermedium in Kontakt kommen
können. In Zweifelsfällen muß vor der Verwendung die geplante Betriebsweise von der
ABS Pump Center GmbH genehmigt werden.
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Bei Verwendung der ABS-Aggregate in Brauch-oder Rohwasser sind physiologisch unbedenk-
liche Öle und Fette zu verwenden!
In solchen Fällen bitte Rücksprache mit der ABS Pump Center GmbH zu nehmen.
Die entsprechenden Vorschriften der Verwenderländer sind zu beachten!
2.2
Transport und Aufstellung
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Die ABS-Aggregate dürfen nicht am Motoranschlußkabel angehoben werden.
ACHTUNG
Gesamtgewicht der ABS-Aggregate beachten! (siehe Typenschild).
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Die ABS-Aggregate sind zum Transport auf eine ausreichend feste, in allen Richtungen waage-
rechte Fläche abzustellen und gegen Kippen zu sichern.
Die Hebevorrichtung muß für das Gesamtgewicht der ABS-Aggregate (inkl. dem ggf. angebau-
ten Zubehör) ausreichend groß bemessen sein und den jeweils geltenden Sicherheitsbestim-
mungen entsprechen.
Nicht im Schwenkbereich von schwebenden Lasten aufhalten oder arbeiten!
Die Lasthakenhöhe muß die Gesamthöhe der ABS-Aggregate sowie die Länge der Anschlag-
kette berücksichtigen!
2.3
Elektrischer Anschluß und Inbetriebnahme
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Vor Inbetriebnahme ist durch fachmännische Prüfung sicherzustellen, daß eine der notwendi-
gen elektrischen Schutzmaßnahmen vorhanden ist. Erdung, Nullung, Fehlerstromschutzschal-
tung ect. müssen den Vorschriften des örtlichen Energieversorgungsunternehmens (EVU) ent-
sprechen und laut Prüfung der Elektrofachkraft einwandfrei funktionieren.
Die Anlage ist mit einer entsprechenden Vorsicherung (gemäß Nennstrom des Motors) abzusi-
chern.
In Pumpstationen / Behältern ist ein Potentialausgleich gemäß VDE 0190 (Bestimmungen für
das Einbeziehen von Rohrleitungen, Schutzmaßnahmen von Starkstromanlagen) durchzufüh-
ren.
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