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Anhang; Nutzungsbedingungen Für Teles.ita/2Ab-Box - TELES .iTA/2AB-Box Bedienungsanleitung

Isdn-terminaladapter für analoge endgeräte
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Nutzungsbedingungen

10 Anhang

10.1 Nutzungsbedingungen für TELES.iTA/2AB-Box
Das TELES.iTA-Paket enthält urheberrechtlich geschützte Softwareprogramme. Die unbefugte
Nutzung der Programme kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das
zu diesem Paket gehörige Benutzerhandbuch sowie die dazugehörige Hardware sind
gleichfalls urheberrechtlich geschützt. Die TELES AG ist in Ansehung dieser Werke alleinige
Inhaberin aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte.
Gewährleistung / Mängelhaftung
1. Der Verkäufer gibt dem Käufer die Gewähr, innerhalb von 6 Jahren nach Erhalt der Ware
mangelhafte Teile der TELES.iTA/2AB-Box nachzubessern - sollte dies nicht möglich sein
- kostenlos Ersatz zu leisten. Jegliche Gewährleistung des Verkäufers endet, wenn der Käu-
fer oder ein Dritter eine Veränderung an der gelieferten Hard- oder Software vornimmt oder
eine Instandsetzung versucht. Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Schäden
infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder Bedienfehlern.
2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware schriftlich anzuzeigen und die reklamierte Ware an den Verkäufer einzusenden.
3. Voraussetzung für die Beseitigung von Fehlern ist, daß sie reproduzierbar sind. Der Ver-
käufer wird Fehler in der Software, sofern sie eine vertragsgemäße Nutzung nicht nur un-
wesentlich beeinträchtigen, beseitigen.
4. Unterbleibt eine unter 1. genannte Nachbesserung/Ersatzlieferung oder ist sie unmöglich,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung und schließen son-
stige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatz-
ansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangel-
folgeschäden absichern sollen.
6. Jede weitergehende Haftung, insbesondere Ersatzansprüche für Folgeschäden jeglicher Art,
die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers oder des Her-
stellers beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für zurechenbares Verhalten der Er-
füllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Verkäufer oder der Hersteller haften nur für die
Schäden, die durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Ansprüche aus dem
Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.
7. Erfüllungsort für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Pflichten und Verbindlich-
keiten ist der Sitz des Verkäufers.
Seite 34
© 1999 by TELES AG Berlin, Version 1.30/ita-F/10.11, Stand: August 1999
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