NUTZUNGSREGELN
4.7.4. ANHALTEN DER SIEBMASCHINE BEI ALARMZUSTÄNDEN
Das Trommelsieb verfügt über eine Sicherung vor
Beschädigung, falls einer der nachfolgenden Fälle
eintritt:
• Zu hohe Temperatur der Motorkühlflüssigkeit,
• Zu hohe Hydrauliköltemperatur,
• Kein Motorschmieröldruck,
• Zu niedriger Hydraulikölstand.
Die Auslösung einer der oben genannten Alarme
bewirkt
die
Einleitung
der
Siebmaschine
entsprechenden
Kontrollleuchte.
automatischen
Herunterfahren
müssen
die
einzelnen
werden, bevor die Maschine erneut in Betrieb
genommen werden kann. Die Siebmaschine muss
insbesondere
auf
Ölwanne) geprüft werden. Außerdem müssen der
Ölstand und der Füllstand der Motorkühlflüssigkeit
geprüft werden. Die Siebmaschine kann ebenfalls
aufgrund
einer
auf
Motorkühler
zurückzuführende
eine Überhitzung des Hydrauliköls oder eine
Überlastung der Antriebssysteme hervorgerufen
werden. Ausführliche Informationen zum Thema
Alarmzustände und die Vorgehensweise zu deren
Beseitigung befinden sich in Kapitel 5.
des
Herunterfahrens
und
das
Aufleuchten
Nach
der
Maschine
Systeme
kontrolliert
Dichtheit
(Hydraulikanlage,
einen
verschmutzten
Überhitzung,
Abbildung 4.36
der
dem
Pronar MPB20.55
KAPITEL 4
Alarm Kontrollleuchten
4.43