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Warnhinweise; Aufbau Der Warnhinweise; Vorschriften; Genehmigung - Brunner Ewp Betriebsanleitung

Erweiterungsplatine heizkreise
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2.2

Warnhinweise

Die Warnhinweise in diesem Dokument sind mit Piktogrammen und mit Signalwörtern hervorgehoben.
Das Piktogramm und das Signalwort geben Ihnen einen Hinweis auf die Art, die Quelle und die Folgen einer bestimmten Handlung.
Es werden die notwendigen Maßnahmen bzw. Handlungsaufforderungen angegeben.
Es erscheint ebenfalls das Resultat bzw. die Zielangabe.
Diese Warnhinweise beziehen sich auf die Fehlanwendungen der Anlage zu denen es erfahrungsgemäß kommen könnte.
Es werden auch Restrisiken angegeben. Die Restrisiken verbleiben:
- trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion,
- trotz der Sicherheitsvorkehrungen,
- trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen.
Zu bestimmten Punkten werden auch Empfehlungen und Anleitungen zur Verwendung von Schutzmaßnahmen, einschließlich der
persönlichen Schutzausrüstung, gegeben. Bezüglich Transport, Handhabung und Lagerung existieren spezielle Sicherheitshinweise
und Empfehlungen.
Zu den Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten werden ebenfalls besondere Schutzmaßnahmen empfohlen.

Aufbau der Warnhinweise

Die Warnhinweise, die jedem Montageschritt vorangestellt sind, werden folgendermaßen dargestellt:
Gefährdung
Art, Quelle und Folgen der Gefährdung
Maßnahmen
Handlungsaufforderungen
→ Resultat bzw. sicherer Gebrauch
2.3

Vorschriften

Genehmigung

Für die Installation einer Erweiterungsplatine Heizkreise beachten Sie die technischen Daten der existierenden Strom-
versorgung.
Hinweise und Anforderungen an Energieanlagen (§ 16):
1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind
vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung,
Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker eingehalten
worden sind.
3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen
oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewähr-
leisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind.
In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt
sind.
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Betriebsanleitung EWP HK (2.19)
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