Medien (Reinigungs- / Spüllösungen)
7.2
7.2.1
GEFAHR
7.2.2
ACHTUNG
7.2.3
7.2.4
Umwelt-
verträglichkeit
36
Einschränkungen für Medien
Brennbare lösemittelbasierte Medien
Unter den meist brennbaren lösemittelbasierten Medien sind
solche mit einem Flammpunkt von und oberhalb (> =) 23°C
sowie einer Zündtemperatur von und oberhalb (>=) 200°C im
Gerät zulässig.Beachten Sie daher die Flammpunkt- und
Zündtemperatur-Angaben im Sicherheits-Datenblatt Ihrer
vorgesehenen Reinigungs- und Spülmedien.
Nichtbrennbare lösemittelbasierte Medien
Im Falle einer beabsichtigten dauernden Nutzung mit fluorierten
nichtbrennbaren Lösemitteln (z. B. Epilamisierung) sind ggf.
Dichtungen aus den Fluorkunststoff-Elastomeren FPM/FKM,
FFPM/FFKM zuvor auszutauschen (s. o. g. Materialien).
Eine Nutzung mit chlorierten oder bromierten Lösemitteln wird
nicht empfohlen, sie erfordert vorab nach Anfrage eine Prüfung
und ggf. den Austausch von weiteren Dichtungen.
Wässrigbasierte Medien
Diese Reinigungsmaschine ist nicht für schäumende
Reinigungsmedien ausgelegt. Sie verfügt über eine für
spülwasserfeuchte Teile nur beschränkt geeignete Trocknung.
Daher wird als letzter Spülschritt eine lösemittelbasierte
Spülung empfohlen.
Es bestehen darüber hinaus keine weiteren durch die
Reinigungsmaschine bedingten Einschränkungen.
Umweltgefährdung durch Medien
Die lösemittelbasierten Reinigungs- und Spül-Medien auf Basis
von Kohlenwasserstoffen sind nicht wassermischbar und meist
umweltgefährdend. Beachten Sie dazu die Kennzeichnungen
mit Warnzeichen und Piktogrammen sowie die Angaben im
Sicherheitsdatenblatt Ihrer vorgesehenen Reinigungs- und
Spülmedien. Für lösemittelbasierte Medien auf Basis von
Alkoxy-Verbindungen trifft das in geringerem Ausmaß zu.
Auch für wässrigbasierte Reinigungsmedien sind die oben
genannten umweltbezogenen Kennzeichnungen zu beachten,
insbesondere auch bei deren Entsorgung.
Für alle Reinigungsmedien sind die Hinweise zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz in den jeweilgen Sicherheitsdatenblättern
zu beachten.
„elma wf pro" ist als umweltgefährdend gemäß R51 und R53
eingestuft und daher mit Umweltgefährlichkeits-Piktogramm
versehen, während „elma suprol pro" und „elma unimix" nur mit
R52 und R53 eingestuft sind und daher kein
Umweltgefährlichkeits-Piktogramm tragen.
BA_Elmasolvex_RM_DE_Vers.06.2017
© Elma Schmidbauer GmbH