Fehlerhafte Lagerung, auch am Betriebsort führt zum Verlust der
Gerätegarantieansprüche.
Bei Schäden am Gerät, wie z.B. beschädigte Zuleitung usw. unterbrechen Sie die
Netzstromzufuhr unverzüglich, nehmen Sie das Gerät außer Betrieb und
kennzeichnen Sie es gegen Wiederverwendung, bis zur Behebung der Ursache.
Achten Sie darauf, dass das Zuleitungskabel keine Stolperstelle darstellt.
Um das Risiko eines elektrischen Schlages zu vermeiden, darf das Gerät nur an
Versorgungsnetzen mit Schutzleiter angeschlossen werden. Die Wirksamkeit des
Schutzleiters ist regelmäßig durch zwei Prüfungen zu überprüfen.
1. Berufsgenossenschaftlichen Regelwerke DGUV V3.
2. Sicherheitstechnische Überprüfung nach Medizinprodukte-Betreiber- Verordnung
§7 nach EN 62353.
Übungen mit den FREI medical Trainingsgeräten dürfen nur nach Anleitung des
geschulten Fachpersonals ausgeführt werden. Insbesondere Kraftmessungen dürfen
nur nach Anweisung geschulter Therapeuten durchgeführt werden. Ruckartige
Bewegungen sind zu vermeiden!
Beachten Sie die korrekte Einstellung des Gerätes. Beachten Sie hierzu die
speziellen Anweisungen zum jeweiligen Gerät.
Bei unsachgemäßem, bzw. übermäßigem Training sind Gesundheitsschäden
möglich. Achten Sie stets auf schmerzfreie Bewegungen.
Die Übung ist bei Unwohlsein, Schwindel, Schmerzen oder anderweitigen
Notsituationen sofort abzubrechen und der Betreiber zu informieren. Ebenfalls ist bei
plötzlichen Lastwechseln (einbrechender oder erhöhter Widerstand) das Training
sofort abzubrechen und der Betreiber zu verständigen.
Wir empfehlen, diesen Vorgaben zu folgen.
Das Sicherheitsniveau der Geräte kann nur gehalten werden, wenn sie regelmäßig
überprüft und gewartet werden. Das Gerät unterliegt nach §7 der MPBetreibV
„Instandhaltung von Medizinprodukten" einer regelmäßigen Sicherheits- und
Funktionstüchtigkeitsprüfung.
Bei festgestellten Mängeln ist das Gerät sofort außer Betrieb zu setzen und erst nach
erfolgter Reparatur wieder freizugeben. Das MPDG schreibt in §11 vor, dass
Produkte nicht betrieben oder angewendet werden dürfen, wenn sie Mängel
aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.
Wartungs-/ Service- oder Pflegearbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn sich
niemand an oder auf dem Gerät befindet.
Das MPBetreibV schreibt in §4 vor, dass der Anwender sich vor dem Anwenden
eines Medizinproduktes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen
Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie
die sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und
Instandhaltungshinweise zu beachten hat.
3e) GA GENIUS ECO Hip Maschine_1.0008.492f
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