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Gesetzliche Bestimmungen Und Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Mindestalter; Weitere Bestimmungen; Versicherungspflicht - Red Bull Racing Rs 900 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Schalten Sie vor Arbeiten jeglicher Art an Ihrem E-Scooter die elektrische Anlage aus.
4. Gesetzliche Bestimmungen und bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen orientieren sich an deutschem
Recht. Sofern Sie den E-Scooter in anderen Ländern einsetzen möchten,
informieren Sie sich vorab über die dort für Sie geltende Rechtspraxis und richten
Sie sich danach.
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich über die für Sie geltenden
nationalen Vorschriften. Die folgenden Informationen geben nur die allerwichtigsten Inhalte
aus diesen Vorschriften wieder.

4.1 Mindestalter

Das Mindestalter zum Betrieb des E-Scooters beträgt 14 Jahre.

4.2 Weitere Bestimmungen

Es darf immer nur eine Person auf dem E-Scooter fahren.
Das Ziehen eines Anhängers ist verboten.

4.3 Versicherungspflicht

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist in Deutschland Pflicht.
Als Nachweis dient eine selbstklebende Versicherungsplakette, die gut sichtbar an der Rückseite
des E-Scooters angebracht werden muss.
Zur Beantragung des Versicherungskennzeichens benötigen Sie die diesem Fahrzeug beiliegende
„Datenbestätigung" zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.
Erneuern Sie den Versicherungsschutz rechtzeitig!
Falls Sie das Fahrzeug außerhalb von Deutschland einsetzen wollen, informieren Sie sich über
die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen!

4.4 Wo darf man in Deutschland Scooter fahren und wo nicht

Der E-Scooter darf auf Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Wenn solche
nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
Bei gemeinsamen Rad/Fußwegen haben Fußgänger Vorrang!
Auf Bürgersteigen darf NICHT gefahren werden!
Straßenverkehrsbehörden können zusätzliche Verkehrsflächen zulassen.
Diese können durch Anordnung des Zusatzzeichens bekannt gegeben werden.
Details können Sie der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV)" entnehmen. Diese finden Sie im Internet unter
www.gesetze-im-internet.de.
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„Elektrokleinstfahrzeuge frei"

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Rs 1000

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