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JMA ECCO AUTOMATIC Bedienungsanleitung Seite 24

Schlüsselkopierfräse

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und blockieren, indem man ihn nach unten drückt. Den Hauptschalter der Maschine
einschalten. Seien Sie dabei bitte vorsichtig, den beim Betätigen dieses Schalters geht
die Maschine setzt die Maschine sofort den Betrieb fort, bis der vor dem Ausschalten
begonnene Zahnungsvorgang abgeschlossen ist.
Siehe Abbildung 13
6.4 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN
1.- Versuchen Sie auf keinen Fall, die Maschine anzulassen oder zu bedienen, bevor nicht
alle sicherheitsrelevanten Themen, Anweisungen zur Installation, Schulung für das Be-
dienpersonal und die Wartungsvorgänge durchgeführt bzw. verstanden worden sind.
2.- Unterbrechen Sie stets die Stromversorgung, bevor Sie mit der Durchführung von
Reinigungs- oder Wartungsarbeiten beginnen.
3.- Halten Sie die Maschine und ihre Umgebung stets in sauberem Zustand.
5.- Nur mit trockenen Händen an der Maschine arbeiten.
6.- Obwohl die Maschine mit entsprechenden Schutzvorrichtungen ausgerüstet ist, ist
eine Schutzbrille zu tragen.
7.- In absoluten Notfällen blockieren Sie bitte den Notaus-Schalter, um die Drehung der
Fräse anzuhalten.
7. ABFALLENTSORGUNG
Die Abfallentsorgung muss gemäß den geltenden Bestimmungen
im Land des Benutzers erfolgen.
Der Installateur der Maschine trägt die Verantwortung der korrekten
Müllentsorgung.
7.1 SPÄNE
Späne, die beim Schlüsselkopiervorgang entstehen, sind als Sondermüll eingestuft, ähneln je-
doch dem urbanen Restmüll (RSU), wie beispielsweise Stahlwolle.
Kontaminierte Abfälle oder solche, die toxische und schädliche Stoffe enthalten, werden gemäß
den geltenden Gesetzen im Land des Benutzers als Sondermüll eingestuft.
7.2 VERPACKUNG
Das Verpackungsmaterial der Maschine besteht aus Karton, deshalb kann es als Verpackungs-
material recycelt werden. Als Restmüll ist es wie fester Hausmüll zu behandeln und darf daher
nur in speziellen Karton-Containern entsorgt werden.
Die Elemente, die die Maschine im Karton schützen, bestehen aus einem Polymermaterial, das
dem Hausmüll vergleichbar ist, sie sind daher in geeigneten Abfallentsorgungsanlagen zu ve-
rarbeiten.
7.3 MASCHINE
Wenn die Maschine entsorgt werden muss, gehört sie zur Kategorie WEEE (Entsorgung von Ele-
ktro- und Elektronik-Altgeräten).
In Erfüllung der „Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)"
Unterliegen die Betroffenen bei illegaler Entsorgung oder Entsorgung über den normalen Haus-
müll den von der geltenden nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Strafen.
Gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen darf die Maschine nicht als Hausmüll entsor-
gt werden. Deshalb muss am Ende der Nutzungsdauer, nach Durchführung der notwendigen
Maßnahmen für eine korrekte Abwicklung, das Gerät an ein ausgewähltes Entsorgungsunter-
nehmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte übergeben werden.
Die kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen in der Gemeinde, in der Sie wohnen, müssen
den Betrieb, die Zugänglichkeit und Eignung der ausgewählten Abfallentsorgungssysteme
gewährleisten, so dass die Besitzer der Maschine und die Vertriebspartner den Abfall, der in
ihrer Betriebsstätte anfällt, kostenfrei abliefern können.
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