8. Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt CAISSON Garantie gemäß den Ge-
setzen Ihres Landes, mindestens jedoch 2 Jahre, beginnend mit dem Verkaufsdatum des Gerätes an den
Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Materialoder Herstellun-
gsfehler zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbe-
leg mit Verkaufsdatum beizufügen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten CAISSON
Vertriebspartner durchgeführt werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
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Unsachgemäße Anwendungen,
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Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z.B. Sand oder
Wasser,
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Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung,
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Normaler Verschleiß.
Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Geräte.
CAISSON ELEKTRONIK GmbH
Boschstrasse 16, D-47533 Kleve, Deutschland
T: +49 (0) 2821-894390
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