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Erklärung Zu Regelwerken - UNI-Gerate EPV Montageanleitung

Sicherheitsabsperrventil pneumatikventil
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Betriebs- und Montageanleitung
(original)
EPV / EPVF
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik und dem bestätigten
Verwendungszweck entsprechenden Fehlerfreiheit.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung dieser Betriebs- und
Montageanleitung, der Unfallverhütungsvorschriften, der Normen EN, DIN, VDE und anderen
Regelwerken entstehen, können keine Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.
Schäden, die während des Betriebes oder durch vom Datenblatt oder anderen Vereinbarungen
abweichenden Einsatzbedingungen entstehen, unterliegen ebenso nicht der Gewährleistung.
Berechtigte Beanstandungen werden durch Nacharbeit von uns oder durch von uns beauftragte
Fachbetriebe beseitigt.
Über
die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf
Ersatzlieferung besteht nicht.
Wartungsarbeiten, Einbau von Fremdteilen, Änderung der Konstruktion, sowie natürlicher Verschleiß
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Etwaige Transportschäden sind nicht uns, sondern unverzüglich Ihrer zuständigen Güterabfertigung,
der Bahn oder dem Spediteur zu melden, da sonst Ersatzansprüche an diese Unternehmen verloren
gehen.
10.0 Erklärung zu Regelwerken
Der Rat der Europäischen Union hat für den freien Warenverkehr innerhalb der Union gemeinsame
Richtlinien erlassen, die Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz vorgeben. Mit
der Baumusterprüfung wird bestätigt, dass Produkte den EU-Richtlinien entsprechen, d.h. konform mit
den einschlägigen, insbesondere harmonisierten Normen sind. Für das Öl- Pneumatik (mechanischer
Teil) kommen die Richtlinie DIN EN 264 in Betracht.
Hinweise zur Richtlinie DIN EN 264:
Die Ventile wurden unter Beachtung der Norm DIN EN 264 entwickelt, gefertigt und geprüft. Der
Nachweis wurde durch eine Baumusterprüfung erbracht.
Hinweise zur Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie, DGRL):
Dem Hersteller UNI-Geräte E. Mangelmann Elektrotechnische Fabrik GmbH wurde bestätigt, dass die
Qualitätssicherung in der Designlenkung, Herstellung und Endabnahme den Anforderungen aus
97/23/EG Anhang III Modul H erfüllt werden. Die Pneumatikventile entsprechen den grundlegenden
Anforderungen der Richtlinie 97/23/EG. Ventile mit zulässigen Betriebsdrücken ≤ 0,5bar, DN ≤ 25, und
nach Kat. I und nach 94/396/EWG zertifizierte Produkte fallen nicht unter 97/23/EG. Die
Kennzeichnung nach 97/23/EG darf nur bei Produkten erfolgen die unter die DGRL fallen und in Kat I
oder höher eingestuft wurden. Zur Fluidgruppe 1 gehören explosionsgefährliche, entzündliche und
giftige Medien. Die Fluidgruppe 2 enthält Medien, die nicht zur Fluidgruppe 1 gehören.
Hinweis zu Richtlinie 94/9/EG (Explosionsschutzrichtlinie ATEX):
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 94/9/EG, da bei den in der Praxis auftretenden Belastungen
auch im anzunehmenden Fehlerfall keine wirksame Zündquelle auftritt. Dieses gilt auch für
federbelastete Komponenten im gasführenden Raum. Bei elektrischen Antrieben, Sensoren oder
anderen elektrischen Komponenten ist der Einsatz nach 94/9/EG gesondert zu prüfen.
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220.100.088-07
Ausgabe 06/2014
TM 3494
Seite 11 /18

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