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Lenovo ThinkPad X40 Service Und Fehlerbehebung Seite 93

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UNGARN
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Ver-
tragsbruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beein-
trächtigungen führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch krimi-
nelle Handlungen verursacht wurden.
Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzungen und
erkennen an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwen-
dung kommt, da sowohl der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vor-
liegenden Gewährleistung diese Haftungsbegrenzung ausgleichen.
IRLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich
genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre
Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlos-
sen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem "Sale of Goods Act 1893" und dem
"Sale of Goods and Supply of Services Act 1980".
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem
Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem
Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden,
das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als
einmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das
letzte Verschulden gilt.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-
den gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schä-
den fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist,
haftet Lenovo für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit
die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125
% des Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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