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ATMOS Zentrallager KC Serie Bedienhandbuch Seite 14

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11. Brandschutz bei der Installation und Einsatz von Wärmev-
erbrauchern (Geräte)
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeit-
sklassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt).
Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die Rauch-
gasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1).
Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren
Stoffes nicht nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn
Wärmeisolationsplatten (Asbestplatte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm
dick sind und sich 25 mm vom zu schützenden brennbaren Material befinden (Brennbarkeitsisola-
tion). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende (auf dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß
des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und zwar auf jeder Seite um mindestens 150 mm
und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um 300 mm. Mit einer Deckplatte oder einer
Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Materialien zu versehen, sofern
der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Der Sicherheitsabstand muß auch bei der Ein-
lagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe des Kessels eingehalten werden. Befindet sich
der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer nichtbrennbaren
Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der Aschkastentür und der Tür
für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten beträgt der Vorsprung
mindestens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können alle Materialien ver-
wendet werden, die die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tabelle Nr. 1
Brennbarkeitsstufen von Baumaterial und Produkten
A - nicht brennbar
B - nicht leicht brennbar
C1 - schwer brennbar
C2 - mittelschwer brennbar
C3 - leicht brennbar
HINWEIS - Unter Umständen, die zur Gefahr des vorübergehenden Entstehens von brenn-
baren Gasen oder Dämpfen führen und bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brandoder
Explosionsgefahr (zum Beispiel beim Kleben von Linoleum, PVC usw.) entstehen kann, ist der
Kessel rechtzeitig vor dem Entstehen der entsprechenden Gefahr außer Betrieb zu nehmen. Auf
den Kesseln und bis zu einem Abstand, der kleiner als der Sicherheitsabstand ist, dürfen keine
Gegenstände aus brennbaren Materialien abgelegt werden (Auswahl aus der Norm DIN, EU).
Bedienungsanleitung - DE
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, Keramikfliesen, Mörtel, Brandschutzputz usw.
Akumin, Isomin, Heraklit, Lignos, Basaltfilz-, Glasfaserplatten, Novodur
Laubhölzer (Eiche, Buche), Pressspanplatten, Sperrholzplatten, Sirkolit, Wersalit,
gehärtetes Papier (Umakart Ecrona)
Nadelhölzer (Kiefer, Lärche, Fichte), Holzspan- und Korkplatten, Gummi-
fußbodenbeläge (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Hobra, Sololak, Sololit), Zellulose, Polyurethan, Polystyrol, Pol-
yethylen, Leicht-PVC
www.atmos.cz
DE-15

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