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Sicherheitsvorschriften - Interline L1TP Bedienungsanleitung

Infrarotkabinen
Inhaltsverzeichnis

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B2
Überhitzung
Überhitzung tritt ein, wenn die Körpertemperatur ein Level von 7 Grad über der
normalen Körpertemperatur von 37 Grad erreicht. Symptome einer Überhitzung
sind neben dem Anstieg der Körpertemperatur, Schwindel, Teilnahmslosigkeit,
Benommenheit bis hin zur Ohnmacht. Die Auswirkung der Überhitzung schließen
ein:
B2.1. Kein Hitzeempfinden.
B2.2. Keine Erkenntnis der Notwendigkeit, den Raum zu verlassen.
B2.3. Kein Empfinden dafür, dass man in Gefahr ist.
B2.4. Gefährdung des Ungeborenen bei schwangeren Frauen.
B2.5. Körperliche Unfähigkeit, den Raum zu verlassen.
B2.6. Bewusstlosigkeit.
Hinweis: Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten erhöht das
Überhitzungsrisiko.
B3

Sicherheitsvorschriften

B3.1. Trocknen Sie keine Wäsche oder Handtücher in der Sauna.
B3.2. Berühren Sie die Heizelemente nicht mit den Händen oder metallischen
Gegenständen
B3.3. Berühren Sie nicht die Lampen, während sie eingeschaltet sind.
B3.4. Vermeiden Sie das Bespritzen der Heizelemente mit Wasser oder anderen
Flüssigkeiten.
B3.5. Benützen Sie die Sauna nicht, wenn eine der folgenden Zustände auf Sie
zutrifft:
1. Offene Wunden, Augenverletzungen oder Verbrennungen.
2. Ältere oder schwache Personen, speziell erkrankte Personen, schwangeren
Frauen und Kindern ist die Benutzung untersagt. Kinder über 6 Jahren dürfen
die Sauna unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen.
3. Personen die an Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Stoffwechselkrankheiten,
Diabetes oder Fettleibigkeit leiden sollten vor Benutzung Ihren Arzt
konsultieren.
B3.6. Beachten Sie, dass keine Haustiere in die Sauna mitgenommen werden dürfen.
B3.7. Benützen Sie die Sauna nicht nach starkem Genuss von Alkohol.
B3.8. Diese Einrichtung ist nicht geeignet für die Anwendung von Personen
(einschließlich Kindern) mit verminderter physischer, sensorischer oder
psychischer Leistungsfähigkeit oder mit ungenügenden Kenntnissen und
Wissen, es sei denn, sie wurden durch die für die Sicherheit verantwortliche
Person hinreichend eingewiesen.
B3.9. Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicher zu stellen, dass diese nicht mit
der Einrichtung spielen.
- 6 -

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