Gebrauchsanleitung für den IKAR Powerlifter IPL
Einleitung
Der IKAR Powerlifter IPL ist als Hubkraftunterstützung für die Rettungshubfunktion des Abseil-Rettungsgerätes
Typ ABS 3 a WHPL / ABS 4 WHPL und ausschließlich für die Rettung von Personen vorgesehen. Der Power-Lifter
ermöglicht ein ermüdungsfreies anheben verunfallter Personen über lange Rettungstrecken. Die Rettungsstrecke
kann wahlweise vertikal von unten nach oben oder horizontal von hinten nach vorne verlaufen. Die in dieser
Gebrauchsanleitung beschriebenen Anwendungsmöglichkeiten sind nur kurz und als Beispiel beschrieben. Es ist
für die Sicherheit bei der Rettung wesentlich, das das vor Beginn der Arbeiten erstellte Rettungskonzept
verlässlich durchführbar ist. Die sichere Umsetzung der Rettungskonzepte mit dem IPL ist durch reglmäßige
Unterweisungen einschließlich praktischer Übungen zu erlernen und zu intensivieren.
Sicherheitshinweise
1.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung besteht Lebensgefahr! Es dürfen keine Veränderungen oder
Ergänzungen am System ABS 3 a WHPL /ABS 4 WHPL und IPL vorgenommen werden. Bei dem Einsatz
von persönlichen Absturzschutzsystemen können Verletzungen der Benutzer nicht ausgeschlossen werden,
jedoch die Folgen möglicher Verletzungen gemindert werden.
2.
Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die entsprechend ausgebildet und sicher im Umgang mit
dem Gerät sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (Alkohol-, Drogen-,
Medikamenteneinfluß- oder Herz-Kreislaufprobleme)
3.
Das Gerät ist nur für die Rettung von Personen zugelassen, ein Heben und senken von Lasten ist nicht
zulässig (Bild 2). Die Höchstlast des Gerätes ist 200 kg, die minimale Last ist 50 kg, die maximal mögliche
Rettungsstrecke ist 200 m mit 3 Akkuspacks(Bild 3).
4.
Vor jeder Benutzung ist der Ladezustand der Akkupacks und die Funktionsfähigkeit des Systems ABS 3 a
WHPL / ABS 4 WHPL und IPL u überprüfen. Hierfür den roten Knopf auf dem Akku drücken. Die 4 grünen
LED-Kapazitätsanzeigen müssen leuchten.Danach den Schalterdrücker betätigen, die Maschine dreht
5.
sich.
Bestehen Zweifel hinsichtlich des sicheren Zustandes des Gerätes, ist es der Benutzung zu entziehen und
einem Sachkundigen - vom Hersteller ausgebildet - zur Prüfung vorzulegen. Der Sachkundige entscheidet
über die weitere Benutzung.
6.
Das Gerät niemals eigenmächtig öffnen oder reparieren (Bild 6). Dies dürfen nur Sachkundige - die durch den
Hersteller entsprechend ausgebildet und autorisiert sind (Punkt 6).
7.
Das Gerät ist nach Bedarf, nach einer Rettungsmaßnahme, mind. jedoch alle 12 Monate durch einen
Sachkundigen (Punkt 6) zu prüfen. Dies ist im Prüfbuch zu dokumentieren!
8.
Der ideale Temperatureinsatz- und Lagerbereiches des IPL liegt zwischen 10 und + 30º Celsius
9.
Der IPL darf nur in Verbindung mit den IKAR Abseil-Rettungsgeräten Typ ABS 3 a WHPL / ABS 4 WHPL
verwendet werden. Die Gebrauchsanleitung der IKAR Abseil-Rettungsgeräte sind zusätzlich zu beachten!
10.
Das Gerät kann vertikal, horizontal oder schräg eingesetzt werden (Bild 8). Läuft hierbei das Seil über scharfe
oder raue Kanten, ist zum Schutz des Seiles des Rettungsgerätes ein entsprechender Kantenschutz
einzusetzen. Zusätzlich auftretende Reibungskräfte sind im Vorfeld der geplanten Rettung mit zu
berücksichtigen und können wie Wettereinflüsse, z. B. starker Wind und technische Gegebenheiten, z. B. das
Gewicht des frei hängenden einlaufenden Seiles, den Rettungsvorgang negativ beeinflussen.
11.
Für die Gerätekombination ist ein ausreichend tragfähiger Anschlagpunkt zu wählen (Bild 9). Die Befestigung
erfolgt mittels Verbindungselement nach EN 362 / ANSI/ASSE Z359.12 und ohne das der Rettungsvorgang
dabei behindert wird. Die Sicherung des Verbindungselementes ist stets zu schließen um ein
unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern. Im Idealfall sind Anschlageinrichtungen nach EN 795 / ANSI/ASSE
Z359.4 (22,2 kN) zu wählen.
12. Wird in Deutschland ein Anschlagpunkt an einer bestehenden Konstruktion gewählt, so muss dieser
mindestens einer Belastung von 9 kN stand halten, nachgewiesen durch die geltenden, technischen
Baubestimmungen .
13. Alle Personen die an der Rettungsmaßnahme beteiligt sind, müssen selbst gegen Absturz gesichert
sein und eine ständig mögliche Kommunikation (z.B. direkter oder indirekter Sicht- oder Funkkontakt)
mit der zu rettenden Person muss sichergestellt sein. Erfolgt die Absturzsicherung mit persönlichen
Absturzschutzsystemen sind die Anforderungen an die Anschlageinrichtung entsprechend den gültigen
technischen Regelwerken zu erhöhen. Im Bereich der ANSI/ASSE-Normung sind für die Absturzsicherung
die Anforderungen an den Anschlagpunkt für die Absturzsicherung gemäß ANSI/ASSE Z359.1 (22.2kN) zu
erfüllen und muss von dem Anschlagpunkt der Rettungstechnik unabhängig sein.
14. Bei dem Rettungsvorgang mit dem IPL wird durch Reibung in der Bremse des Abseil-Rettungsgerätes Wärme
erzeugt. Bauteile des Gerätes, die beim Rettungslvorgang durch den Benutzer berührt werden müssen,
erwärmen sich nicht über 48° C. Andere Bauteile werden erheblich wärmer (Bild 10). Um Verbrennungen bei
Berührung zu vermeiden ist unbedingt geeignete Schutzkleidung zu tragen (Bild 11).
15. Nicht über Gefahrstoffen, Hindernissen, Spannungsführenden Konstruktionen oder beweglichen
Maschinenteilen ohne die erforderlichen Sicherheitsabstände ein zu halten, retten (Bild 12).
DEUTSCH
13
1
2
3
EN
min.
70kg
max.
200kg
4
5
6
8
9