oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich
und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes), insbesondere wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt
vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die
unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, ist die
energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.
Verpackungsverordnung
Händler und Hersteller sind gemäß den Regelungen der
Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen, die nicht das Zeichen
eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie der „Grüne Punkt", das
Duale System Deutschland AG oder das „RESY"-Symbol) tragen,
zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Endkunden haben die Möglichkeit, die Verpackung ausreichend frankiert an uns
zurückzusenden. Die Verpackungen werden von uns gemäß den Bestimmungen
der Verpackungsverordnung entsorgt bzw. einer stofflichen Verwertung
zugeführt.
MEWATEC Dushlet
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