6 Transport
6.1 Transportgewicht
Die anlieferung erfolgt in einzeln verpackten Baugruppen auf
Paletten.
Bezeichnung
je nach ausführung
Entladung, Kontrolle und Schadensmeldung
Baugruppen entladen
Verpackung entfernen
Verpackungen gemäß abfallentsorgungsgesetz entsorgen
recycling-Materialien können in getrenntem und gerei-
nigtem zustand der Wiederverwertung zugeführt werden
anlage auf transportschäden untersuchen
lieferung auf Vollständigkeit prüfen
Unvollständigkeit der lieferung sofort schriftlich festhalten
und Bericht an die hargassner Ges mbh senden
Transportschäden sofort schriftlich festhalten, fotografieren
und Bericht an die hargassner Ges mbh senden
liegt ein Verschulden des transportunternehmens vor,
muss die reklamation auch auf den speditionspapieren
vermerkt werden
6.2 Aufstellungsort
Beschaffenheit
• ausreichende Beleuchtung
• Brandsichere, ebene und feste Boden- bzw. Deckenbe-
schaffenheit
• Frei von störenden elektroinstallationen und rohrleitungen
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Gewicht
max. 280 kg