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malotech fresh basic 50 Montageanleitung Seite 3

Frischwassermodul

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zu beachten sind ferner
-
die Vorschriften der örtlichen Wasserversorgungsunternehmen
-
die Richtlinien der örtlichen Elektroversorgungsunternehmen
-
DVGW Arbeitsblatt W 551
-
die Heizanlagenverordnung § 8 Abs. 3; bei Installation einer Zirkulationsleitung.
Der Schutzleiteranschluss (PE) ist bauseits zwischen dem Frischwassermodul und der
Potentialausgleichschiene (Fundament-/Staberdung, gemäß DIN, VDE und gültigen
EVU-Vorschriften) mindestens mit 6 mm², besser 10 mm² herzustellen! Wir empfeh-
len, diesen Schutzleiteranschluss (PE) durch einen Elektrofachunternehmer vorneh-
men zu lassen! Ferner sind laut VDE 0100 Vorschrift alle metallischen Rohrleitungen
(Kalt-, Warmwasser, Zirkulation, Heizungs- VL und RL, etc.) an die Potentialausgleich-
schiene anzuschließen.
Gewährleistung
Gewährleistung
1.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem BGB der Bundesrepublik Deutschland. Die Ver-
jährungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre, gerechnet ab der Ablieferung durch den Großhänd-
ler. Ausgenommen von den o. g. Gewährleistungsfristen sind Verschleißteile (z. B. Dichtungen,
Gleitringdichtungen, Dichtungsringe usw.). Voraussetzung für die Gewährleistung ist eine fach-
gerechte Montage, Inbetriebnahme und regelmäßige fachkundige Wartung durch eine befähig-
te Fachfirma. Die Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitung für |||| malotech Produkte
ist zu berücksichtigen. Die |||| malotech GmbH empfiehlt eine jährliche Wartung Ihrer Produkte
durch Ihren Werkskundendienst.Im Übrigen gelten die Bestimmungen der „Allgemeinen Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen" der |||| malotech GmbH (bitte beachten!).
Erfolgt die Inbetriebnahme nicht durch den Kundendienst der |||| malotech GmbH, so ist eine
Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls (Beiblatt) an die |||| malotech GmbH zu senden.
Sollte das Inbetriebnahmeprotokoll unvollständig ausgefüllt sein oder der |||| malotech GmbH
nicht vorliegen, wird vorbehalten, die Gewährleistung für das gelieferte Produkt einzuschrän-
ken.
2.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Herstellungs- oder Materialfehler am Frischwas-
sermodul. Ausgeschlossen sind Folgen und Schäden, die entstanden sind:
a)
aus fehlerhafter Installation oder unsachgemäßem Gebrauch bzw. Nichtfunktionieren der Si-
cherheitselemente
b)
durch unsachgemäße Änderungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
c)
durch Nichtbeachtung der Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung
d)
durch falsche oder unsachgemäße Installation, Bedienung oder Verwendung, natürliche Ab-
nutzung
e)
durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Bedienung, fehlerhafte Montage
oder Inbetriebsetzung durch den Käufer sowie Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung
f)
durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben oder nach Zeichnungen oder Berechnungen
des Käufers
g)
durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, durch Elektrokorrosion
h)
durch Fehler oder Mängel in der Peripherie des Frischwassermoduls z.B. falsch ausgelegte Di-
mensionen in den Zuleitungen, geschlossene Absperrungen (Trockenlauf der Pumpen) u. ä.
i)
durch Kalkabscheidungen
j)
durch unsachgemäßen Transport und / oder Lagerung
k)
durch Anschluss von Fremdelementen, die nicht in der Installations-, Bedienungs- und War-
tungsanleitung vorgesehen sind
l)
durch Fehlfunktionen die durch Spezialanfertigungen nach Kundenvorgabe entstanden sind
m)
durch das Material, wenn dies vom Käufer gestellt wird
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Diese Anleitung auch für:

Fresh basic 68Fresh basic 90